Pony-Messbescheinigung

Die Verfahrensweise zur Ausstellung der Pony-Messbescheinigung läuft wie folgt:

  • Die/Der Antragstellende erscheint nach vorheriger Anmeldung bei einem der nachstehenden Messbeauftragten. Mitzubringen sind das Pony und alle über dieses Pony verfügbaren Unterlagen.
  • Die/Der Messbeauftragte misst und identifiziert das ihm vorgestellte Pony und händigt der/dem Antragstellenden hierfür ein Formblatt aus.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass G-Ponys (Stockmaß 1,42 m und größer) bis zum 7. Lebensjahr einmal im Jahr nachgemessen werden müssen.

Hinweis: Nur die angegebenen Messbeauftragten werden von der Landeskommission für das Messen und Identifizieren der Ponys anerkannt!

Name Adresse Telefonnummer
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt

Hauptgestüt 10a
16845 Neustadt/Dosse

033970 13201
Dr. Michael Köhler Tierklink Wusterhausen
Zur Dossehalle 4
16868 Wusterhausen
0172 3016702
Dr. Anna Ehrle
Klinik für Pferde der Freien Universität Berlin
Oertzenweg 19b
14163 Berlin
030 8386299

DVM Matthias Winter

Hirtenstraße 21
03253 Doberlug-Kirchhain
035361 81435
0171 6820644

Dr. Andreas Bockholdt

Uferpromenade 17
17291 Prenzlau

03984 833224

Bei allen Veranstaltungen des Zuchtverbandes kann ebenfalls gemessen werden!

 

FEI-Ponymessung

Für Ponys, die neu in die FEI-Datenbank aufgenommen werden sollen, gelten seit Beginn 2020 neue Regeln zum Messen. Alle Ponys, die neu FEI-registriert werden sollen oder einen FEI Pass bekommen, müssen sich vor ihrem ersten internationalen Start einer offiziellen internationalen Messung durch zwei FEI-Tierärzte unterziehen.

Fragen und Antworten zum FEI-Ponymess-System sind hier zu finden.

Die aktuell bekannten Termine stehen hier online.