Ehrenamtsversicherung der VBG

Jedem gewählten (z.B. ein Vorstandsmitglied) oder beauftragten Ehrenamtler eines gemeinnützigen Sportvereins, der nicht bereits zu den gesetzlich versicherten Ehrenamtlichen zählt (wie z.B. die Übungsleiter), bietet die VBG die Möglichkeit zu einer freiwilligen Versicherung.

Der Kreis der freiwillig Versicherten profitiert bei Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit von den umfassenden Leistungen der VBG. Hierzu gehören Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und außerdem die finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt wie Verletztengeld oder eine Unfall- oder Berufskrankheitsrente.

Der jährliche Beitragssatz beträgt zur Zeit 3,00 Euro pro versicherter Person.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der VBG und unter ehrenamt@vbg.de oder Tel. 040/5146-1970