Reiten & Fahren im Gelände

Pferdesport ist ein Natursport und Ausritte bzw. Ausfahrten ins Gelände gehören sicherlich zu den schönsten Erfahrungen für jeden Pferdesportler.

Pferdesportler sollten bundesweite und länderspezifische Regelungen kennen:

Bundesrecht

Bundesweit gültige Regelungen

 

Länderspezifische Regelungen

Regelungen - Berlin
Wald
: Reiten ist nur auf ausgewiesenen Reitwegen gestattet. Die gesetzlichen Regelungen zum Reiten im Wald sind im Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz - LWaldG) verankert.
Flur: Reiten und Fahren sind nur gestattet, soweit Wege und sonstige Grünflächen dafür bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind oder Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dies besonders gestattet haben.
Kennzeichnung der Pferde: Ja (Reiten im Wald)
"Reiterlaubnismarke" - Gebühr 100 EUR pro Jahr und Pferdehalter (gültig von April bis März), Ausgabe durch die Forstämter
Link zur Seite der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit weiteren Informationen zum Reiten im Berliner Wald

 

Regelungen - Brandenburg
Wald:
Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen sind grundsätzlich auf zweispurigen Wegen und Straßen erlaubt. Ausgenommen sind: Sport- und Lehrpfade, Rückewege und Waldeinteilungsschneisen.
Die gesetzliche Regelungen zum Reiten im Wald sind im Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) verankert.
Flur: In der freien Landschaft darf jedermann private Wege zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten, sowie auf Wegen, die von zwei-oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können, reiten oder mit bespannten Fahrzeugen fahren.
Kennzeichnung der Pferde: Nein

 

"12 Gebote für das Reiten im Gelände"

Wer mit seinem Pferd im Gelände unterwegs ist, sollte einiges beachten, damit der Ausritt nicht zum Sicherheitsrisiko wird. In den 12 Geboten für das Reiten im Gelände sind Empfehlungen zusammengestellt, an die sich Reiter halten sollten.