SPORT-VERSICHERUNG

Die Sportversicherung tritt nur für Vereine ein, die Mitglied im Landessportbund sind!

Brandenburger Vereine (und deren Mitglieder) ohne Mitgliedschaft im LSB Brandenburg sind nicht über die Sportversicherung versichert.


Übersicht über die Sportversicherung für Mitgliedsvereine - Was ist wie versichert?

Reitunfall im Vereinssport - wie verhalte ich mich richtig?

Verkehrssicherungspflichten bei Pferdesportveranstaltungen

Aus aktuellem Anlass, der Verletzung eines Kindes bei einem Turnier durch ein bei offener Verladeklappe auf dem Hänger befindlichen Pferd, hatte das OLG Karlsruhe dazu am 20.04.2018 eine Haftung des Veranstalters angenommen und diese mit einem fahrlässigen Verstoß gegen die von einem Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung einzuhaltenden Verkehrssicherungspflichten begründet.

Die FN-Justiziarin, Frau Winter, hat dies zum Anlass genommen, die für Veranstalter relevanten Punkte in einem Merkblatt
„Verkehrssicherungspflichten bei Pferdesportveranstaltungen
zusammenzufassen.

Vom LSB Sportversicherer Berlin und Brandenburg wurde hinsichtlich des bestehenden Sportversicherung-Rahmenvertrages für veranstaltende Vereine folgendes dazu mitgeteilt:

„Wir haben im LSB Sportversicherungsvertrag die Veranstalter Haftpflichtversicherung inkludiert, es sei denn wir haben es mit Deutschen- , Europa- oder Weltmeisterschaften zu tun. Diese müssen gesondert versichert werden.

Veranstaltet ein Mitgliedsverein, für den Prämie an den LSB Berlin oder Brandenburg fließt, ein Turnier, so ist dies eine versicherte Veranstaltung. Kommt es zu einem Anspruch, dann greift der Vertag. Es wird der Versicherungsschutz geprüft (Mitgliedsverein) und dann der begründete Anspruch befriedigt (siehe Schadenbeispiel) oder der unbegründete Anspruch abgewiesen (ggf. bei einer Aufsichtsperson auf dem Parkplatz). Dies kann am Ende wieder vor das OLG Karlsruhe gehen. Die Entscheidung liegt bei den Gerichten und der Streitfreudigkeit des Anspruchstellers und der Feuersozietät als Leistungsträger. Die Kosten trägt die Versicherung, wenn sie der Auffassung ist, dass der Streit lohnt.
Die ausgesprochenen Empfehlungen im FN-Merkblatt für die Veranstalter sind so gut es geht einzuhalten, nicht zuletzt auch um die Chance für eine Schadenabwehr zu erhöhen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Zusatzversicherung für die Reitbetriebe hin, die zwar Mitglied im LPBB, aber nicht in den LSB Strukturen verankert sind und die häufig selbst Reitabzeichen-Lehrgänge und Reitertage/Breitensportveranstaltungen durchführen. Diese brauchen dringend zusätzlichen Versicherungsschutz, weil sonst das oben ausgeführte nicht greift.

Formulare Schadensanzeigen:
zum Download auf den Seiten von Defendo

Zusatzanträge:
Veranstalter-Haftpflichtversicherung ehem. "Reitertage" und "Abzeichen" für Mitgliedsbetriebe im LPBB

Tierhalterhaftpflicht für private Pferde mit satzungsgemäßer Vereinsnutzung

Tierhalterhaftpflicht für Schul- und Verleihpferde (gewerblich)

Haftpflichtversicherung Pferdepension für Vereine

Ansprechpartner:
Defendo Assekuranzmakler GmbH
Richard Spitzner, Tel. 030/ 374429654
E-Mail: richard.spitzner@defendo-assekuranzmakler.de