Kaderrichtlinie
Diese Richtlinie hat Gültigkeit für die Berufung des Sportjahres 2021.
NEU: Für die Berufung ist in allen Disziplinen ein Antragsverfahren mit selbstständiger Antragstellung durch die Reiter, Fahrer, Voltigierer (einschließlich Longenführer) bzw. bei Minderjährigen durch deren Erziehungsberechtigte bis zum 31.10. erforderlich.