Pony-Messbescheinigung
Die Verfahrensweise zur Ausstellung der Pony-Messbescheinigung läuft wie folgt:
- Die/Der Antragstellende erscheint nach vorheriger Anmeldung bei einem der nachstehenden Messbeauftragten. Mitzubringen sind das Pony und alle über dieses Pony verfügbaren Unterlagen.
- Die/Der Messbeauftragte misst und identifiziert das ihm vorgestellte Pony und händigt der/dem Antragstellenden hierfür ein Formblatt aus.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass G-Ponys (Stockmaß 1,42 m und größer) bis zum 7. Lebensjahr einmal im Jahr nachgemessen werden müssen.
Hinweis: Nur die angegebenen Messbeauftragten werden von der Landeskommission für das Messen und Identifizieren der Ponys anerkannt!
Name | Adresse | Telefonnummer |
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt |
Hauptgestüt 10a |
033970 13201 |
Dr. Michael Köhler | Tierklink Wusterhausen Zur Dossehalle 4 16868 Wusterhausen |
0172 3016702 |
Dr. Anna Ehrle Klinik für Pferde der Freien Universität Berlin |
Oertzenweg 19b 14163 Berlin |
030 8386299 |
DVM Matthias Winter |
Hirtenstraße 21 03253 Doberlug-Kirchhain |
035361 81435 0170 9236306 |
Dr. Andreas Bockholdt |
Uferpromenade 17 17291 Prenzlau |
03984 833224 |
Dr. Christian Staufenbiel |
Eberswalderstr. 158a |
033701 5200 0172 7854791 |
Bei allen Veranstaltungen des Zuchtverbandes kann ebenfalls gemessen werden! |
FEI-Ponymessung
Für Ponys, die neu in die FEI-Datenbank aufgenommen werden sollen, gelten seit Beginn 2020 neue Regeln zum Messen. Alle Ponys, die neu FEI-registriert werden sollen oder einen FEI Pass bekommen, müssen sich vor ihrem ersten internationalen Start einer offiziellen internationalen Messung durch zwei FEI-Tierärzte unterziehen.
Fragen und Antworten zum FEI-Ponymess-System sind hier zu finden.
Die aktuell bekannten Termine stehen hier online.
Zuletzt aktualisiert am 24.11.2022 von LPBB.