Der Equidenpass

Alle Pferde, Ponys und Esel benötigen laut EU-Vorschrift einen Equidenpass und zwar unabhängig von der Nutzungsart.

Alle Equiden müssen zudem aktiv gekennzeichnet (Nummernbrand, Mikrochip) sein.

Wie bekomme ich den Pass?

Wenn Sie ein deutschgezogenes Fohlen haben, ist der Zuchtverband, bei dem die Mutter eingetragen ist, zuständig für die Passausstellung.

Für alle Pferde ohne Pass, die als Turnier- oder Freizeitsportpferd eingetragen werden sollen, können die Unterlagen zur Passausstellung bei der FN bestellt werden.

Für alle anderen Pferde ohne Abstammungsnachweis oder ohne deutsche Geburtsbescheinigung besitzen und dieses  nicht als Turnierpferd bei der FN eingetragen werden soll, wenden Sie sich bitte an die zuständige passausgebende Stelle Ihres Bundeslandes. Die zuständige Stelle in Berlin und Brandenburg ist u.a. der Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V.
Hauptgestüt 10a
16845 Neustadt (Dosse)
Tel. 033970/ 13201

Übersicht der zuständigen passausgebenden Stellen in den Bundesländern

 

Halter-/Betriebsnummer: diese erhalten Sie als Einsteller vom Inhabenden/Leitenden Ihres Pferdepensionsbetriebes oder, wenn Sie selbst Halter_in mit eigenem Betrieb sind, beim zuständigen Veterinäramt bzw. Bezirksamt in Berlin.

 

Zuletzt aktualisiert am 27.05.2021 von LPBB.

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