Transparenzregister: Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine durch Antragsstellung möglich
von LPBB
Eingetragene Sportvereine werden im Vereinsregister geführt. Seit 2017 müssen u. a. Vereine auch im Transparenzregister erfasst sein. Der Gesetzgeber hat entschieden, für dieses Register die Daten der Vereine automatisch aus dem Vereinsregister zu übernehmen. Das erspart den Vereinen und ihren Vorständen zusätzliche Arbeit, jedoch fallen trotzdem Jahresgebühren über 4,80 € an. Auf Antrag können sich gemeinnützige Vereine von dieser Gebührenpflicht befreien lassen. Dazu ist eine E-Mail mit einem formlosen Antragsanschreiben sowie einem aktuellen Vereinsregisterauszug, einem Nachweis der Gemeinnützigkeit und Identitätsbestätigungen der Vorstandsmitglieder an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu senden.