Soforthilfen für Sportler*innen aus der Ukraine
von LPBB
[DOSB/Torsten Burmester]
Soforthilfefonds von DOSB und DSH unterstützt erste Projekte
Es ist eindrucksvoll und motivierend, wie der Sport in dieser humanitären Krise zusammensteht und den ukrainischen Sportler*innen vor allem Zuflucht, aber auch Trainingsmöglichkeiten in seinen Strukturen anbietet. In vergangenen Woche konnten die ersten Projekte mit Mitteln aus dem Soforthilfefonds von DOSB und DSH finanziell unterstützt werden. Dabei handelt es sich u.a. um die Aufnahme, Betreuung und Integration von ukrainischen Athlet*innen aus dem Boxen und dem Rudern in den Sportbetrieb sowie von ukrainischen Gehörlosensportler*innen aus Tischtennis, Schwimmen, Tennis, Fußball und Leichtathletik an verschiedenen Standorten.
Wenn Sie in Ihren Sportarten und Strukturen Unterstützungsprojekte durchführen oder dies in den kommenden Tagen und Wochen geplant ist, können Sie über ein Online-Formular (Eckdaten des initiierten Hilfsangebots und Angabe des konkreten Unterstützungsersuchs) finanzielle Unterstützung aus dem Fonds beantragen. Der Soforthilfefonds setzt insbesondere bei existierenden Projekten auf, die von Vereinen oder Verbänden kurzfristig durchgeführt werden, um ukrainische Athlet*innen unterzubringen und ihnen den Sport weiterhin zu ermöglichen.
Es ist absehbar, dass die Sportler*innen aus der Ukraine auch mittelfristig finanzielle Hilfe – etwa bei der Ausrüstung, dem Wiederaufbau von Sportstätten oder bei Trainingslageraufenthalten in Deutschland – benötigen werden. Daher begrüßt der DOSB die “Ingelheimer Erklärung” der Konferenz der Landessportbünde und insbesondere den Beschluss, den Soforthilfefonds von DOSB und DSH mit 100.000 Euro zu unterstützen. Spenden werden per Überweisung sowie über PayPal entgegengenommen. Weitere Details können Sie der Landingpage entnehmen.
Steuerliche Maßnahmen zur Anerkennung des Engagements
Die große Hilfsbereitschaft aus dem organisierten Sport findet auf Bitten des DOSB auch Unterstützung im Bundesfinanzministerium (BMF). Das BMF hat mit Schreiben vom 17.03.2022 steuerlich erleichternde Regelungen getroffen, welche sich auch auf Sportvereine, die derzeit humanitäre Hilfe leisten, auswirken. Die steuerlichen Maßnahmen vereinfachen unter anderem den Spendennachweis und sorgen für Erleichterungen bei der Mittelverwendung.