Neue Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung ermöglicht Gruppensportausübung

von LPBB

Wie von Sportsenator Andreas Geisel in der Pressemitteilung vom 13.07.2020 angekündigt, ist mit der neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 21.07.2020 (gültig ab 24.07. bis voraussichtlich 24.10.2020) im Land Berlin die Ausübung von Kontaktsport in festen Trainingsgruppen wieder erlaubt. Bitte beachten Sie die genauen Bestimmungen zur Sportausübung im Land Berlin unter § 5 (7) und § 5 (8). Dort heißt es u.a.:

(7) Sport darf vorbehaltlich des Satzes 2 nur kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen nach § 1 Absatz 2 erfolgen. Soweit es für die reine Sportausübung zwingend erforderlich ist, gilt die Beschränkung des Satz 1 nicht:
a) für den Personenkreis gemäß § 1 Absatz 3,
b) für Kaderathletinnen und -athleten, Bundesligateams und Profisportlerinnen und Profisportler,
c) für Mannschafts- und Gruppensport in festen Trainingsgruppen von höchstens 30 Personen einschließlich des Funktionsteams,
d) für Kampfsport in festen Trainingsgruppen von höchstens 4 Personen zuzüglich des Funktionsteams, wobei sich die Zahl der insgesamt zulässigen Trainingsgruppen nach der Vorgabe für die genutzte Sportanlage richtet,
e) für feste Tanz- und andere Sportpaare,
f) für die sportliche Nutzung von Segel- und Ruderbooten sowie Kanus, mit Ausnahme von Drachenbooten,
g) für Trainerinnen und Trainer sowie Sportlerinnen und Sportlern, soweit sie eine für die Sportausübung notwendige Hilfestellung leisten.

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