Neue Anpassung der Eindämmungsmaßnahmenverordnung im Land Berlin
von LPBB
Neue Schritte im Umgang mit Corona in Berlin: Fitnessstudios und Schankwirtschaft können ab 02.06. öffnen
Pressemitteilung vom 29.05.2020
Öffnungsperspektiven Veranstaltungen und Kongresse
Grundlegende Voraussetzung für die inzwischen vergleichsweise moderate epidemiologische Lage in der Stadt ist die insgesamt sehr erfolgreiche Umsetzung der Kontaktbeschränkungen sowie der Abstands- und Hygieneregeln. Der Senat hat daher heute neue verantwortbare Erleichterungen in Berlin vereinbart und die Eindämmungsmaßnahmenverordnung geändert. Eine Öffnung des touristischen und gesellschaftlichen Geschehens in Berlin kann nur etappenweise, kontrolliert und evaluiert erfolgen. Oberste Priorität hat weiterhin der Gesundheitsschutz.
Senatorin Ramona Pop: “Weil Berlinerinnen und Berliner sich überwiegend solidarisch und vernünftig verhalten, können wir weitere Schritte der Öffnung des Gastgewerbes und des Veranstaltungswesens gehen und Perspektiven zur Planungssicherheit geben. Eine vorsichtige Öffnung weiterer Branchen ist wichtig für die Unternehmerinnen und Unternehmer, die langfristig stark von der Corona-Pandemie getroffen sind. Die Krise ist noch nicht vorbei. Ich zähle auf die gemeinsame Verantwortung aller Akteure, dem Gesundheitsschutz gerecht zu werden.“
Der Kongressmarkt ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für Berlin. 2019 positioniert sich Berlin auf Platz 3 im weltweiten Kongress-Ranking. Wir werden alles dafür tun, in der Zeit nach Corona an das gute Ranking anzuschließen. Folgende Öffnungstermine sind unter Einhaltung bestimmter Regeln geplant:
Veranstaltungen wie Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote im Innenbereich:
- mit bis zu 150 TeilnehmerInnen ab dem 02.06.2020
- mit bis zu 300 TeilnehmerInnen ab dem 30.06.2020
Veranstaltungen wie Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote im Außenbereich:
- mit bis zu 200 TeilnehmerInnen ab dem 02.06.2020
- mit bis zu 500 TeilnehmerInnen ab dem 16.06.2020
- mit bis zu 1000 TeilnehmerInnen ab dem 30.06.2020
Die Gastwirtschaft darf nun zwischen 06.00 und 23.00 Uhr öffnen. Reine Schankwirtschaften dürfen ab 02.06.2020 unter Einhaltung der Hygieneregeln ebenfalls für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden. Wie in der Gastronomie ist zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; in diesem Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten.
Freilichtkinos dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Gästen durch entsprechende Bestuhlung ab dem 02.06.2020 für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Kinos dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Gästen ab dem 30.06.2020 für den Publikumsverkehr öffnen. Der Mindestabstand ist durch entsprechende Bestuhlung bzw. Sperren festinstallierter Sitze zu gewährleisten.
[Anm. des LPBB: Es folgt der für den Sportbetrieb relevante Abschnitt:]
Fitnessstudios und ähnliche Unternehmen, gewerbliche Sportanlagen, sportbezogene gewerbliche Freizeitangebote, gewerbliche Tanz- und Ballettschulen sowie gewerbliche Bildungsangebote, die das gemeinsame Sporttreiben beinhalten (private Sportschulen), dürfen unter Einhaltung festgesetzter Regeln ab 02.06.2020 geöffnet werden. Unter anderem muss die Sportausübung kontaktfrei und unter Einhaltung eines Mindestabstands von 3 Metern erfolgen. Regelmäßige und angemessene Lüftung aller Räume ist zu gewährleisten. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) unter Gewährleistung des Mindestabstands.
Die Details, weitere Konkretisierungen sowie die Änderungen der Eindämmungsmaßnahmenverordnung sind zeitnah auf berlin.de/corona abrufbar.
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