Mindestlohn

von LPBB

Der Mindestlohn kommt.

Durch die Mitgliedschaft des Landesverbandes Pferdesport Berlin-Brandenburg im Land- und fortwirtschaftlichen Arbeitgeberverband konnte erreicht werden, dass auch die Pferdebranche in weiten Teilen an der verlangsamten Entwicklung der Löhne beteiligt ist.

Statt des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes von 8,50 € / Stunde ab 1.1.2015 einigten sich die Tarifparteien auf eine schrittweise Anhebung. Dies ermöglicht den Betrieben, sich auf die Entwicklung einzustellen.

Denn: “Irgendwo muss das Geld für die Lohnerhöhungen ja herkommen und in unserer strukturschwachen Gegend können und wollen die Betriebe dies nicht innerhalb dieser kurzen Zeit 1:1 an die Kunden weiterreichen“ erläutert die Verbands-Geschäftsführerin Nicole Schwarz.

Die stufenweise Anpassung des Mindestlohnes erfolgt laut Tarifvertrag in Brandenburg und Berlin wie folgt:

ab 1.1.2015 7,20 €

ab 1.1.2016 7,90 €

ab 1.1.2017 8,60 €

ab 1.11.2017 9,10 €

ab 1.1.2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Die Ausnahmeregelungen vom gesetzlichen Mindestlohn, Details zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit usw. erhalten Sie bei unserer Informationsveranstaltung

am 10. Februar 2015 um 18:30 Uhr

im Reiterhaus Berlin.

Referentin: Kathrin Brösicke, Geschäftsführerin des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Brandenburg und Berlin.

Wir bitten um Anmeldung mit diesem Formular.

Mit kurzfristigen aktuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Kathrin Brösicke
Landesbauernverband Brandenburg e.V.

Broesicke@LBV-Brandenburg.de

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