Für das Land Brandenburg:
Die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg [Stand 22.03.2020] finden Sie hier.
„Diese Verordnung tritt am 23. März 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft“; die vorherige Verordnung vom 17.03.2020 wird durch die neue Verordnung abgelöst [§12].
Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht.
[Update 31.03.2020: Die Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung finden Sie hier.]
Für das Land Berlin:
Die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin [Stand 22.03.2020] finden Sie hier.
„Diese Verordnung tritt am 23. März 2020 in Kraft; sie tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft. Teil 5 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 5. April 2020 außer Kraft“; die vorherige Verordnung vom 17.03.2020 und Änderungen zu dieser werden durch die neue Verordnung abgelöst [§18].
Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht.