Landesverordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus vom 17. März 2020
von LPBB
Für das Land Brandenburg:
Die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg [Stand 17.03.2020] finden Sie hier.
„Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft“ [§10].
Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Für das Land Berlin:
Die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin [Stand 17.03.2020] finden Sie hier.
„Diese Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft, sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft“; die vorherige Verordnung vom 14.03.2020 wird durch die neue Verordnung abgelöst [§14].
Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht.