Kommunales Investitionsprogramm für Sport und Freizeit 2016 - 2019

von LPBB

Die Sportstättensituation in Brandenburg wird sich in den kommenden Jahren weiter verbessern. Gefördert werden vereinseigene und gepachtete Sportstätten, die sich außerhalb der Fördergebietskulisse Ländlicher Raum 2014-2020 befinden und somit nicht im Rahmen der LEADER-Richtlinie / Goldener Plan Brandenburg förderbar sind. Damit gibt es nun auch ein Programm für Vereine im städtischen bzw. berlinnahen Raum. Die Anträge werden über den Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) bewilligt. Vereine müssen ihre Voranträge allerdings zunächst an den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund richten. Dieser erstellt anschließend eine Prioritätenliste, aus der der LSB die Förderprojekte auswählt. Geplant sind insgesamt zwei Förderetappen. Für die erste Etappe müssen interessierte Vereine ihren Vorantrag bis spätestens 01.04.2016 bei den Kreis- oder Stadtsportbünden einreichen.

Die KIP-Richtlinie, die Verfahrensregelung des LSB zur Umsetzung der Richtlinie, die Fördergebietskulisse Ländlicher Raum sowie alle notwendigen Formulare stehen ab sofort auf der LSB-Homepage www.lsb-brandenburg.de als Download zur Verfügung.

 

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