Kabinett beschließt für den Brandenburger Sport weitere kleine Erleichterungen ab 16. Juni 2021

von LPBB

Hinweis des LSB Brandenburg: Es wird auf Erläuterungen durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg gewartet; die Informationen werden bei Vorliegen ergänzt.
[LSB Brandenburg]
Für das Land Brandenburg gilt ab heute (16.6.) keine Eindämmungsverordnung mehr, sondern wieder eine sogenannte Umgangsverordnung. Darüber hat die Landesregierung gestern in Potsdam informiert und in diesem Zusammenhang auch weitere kleine Öffnungsschritte für den Sport bekanntgegeben. Zwar gelten weiterhin noch die Grundsätze des Mindestabstandes und der anderen Hygienemaßnahmen, doch die Masken- sowie die Testpflicht sind größtenteils aufgehoben.

Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei gibt es mit Inkrafttreten der Umgangsverordnung „keine Testpflicht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 20“. Das heißt, hier kann nun auch im Indoorbereich Sport getrieben werden, ohne dass die Aktiven einen negativen Test vorlegen müssen. Doch Achtung: Dies gilt nur für den kontaktlosen Sport unter dem Hallendach. Für den Kontaktsport in Sporträumen und -hallen wurde dagegen eine Ausnahme formuliert: Hier muss weiterhin getestet werden. Gleiches gilt bei größeren Sportveranstaltungen indoor. Für jene unter freien Himmel indes entfällt sie. Beiden gemein ist, dass sie – egal, ob drinnen oder draußen – nun in einem größeren Rahmen stattfinden (1000 Gäste statt bisher 500 bzw. 200) dürfen. Unter freiem Himmel entfällt neben der Test- auch die Maskenpflicht. Letztere hingegen gilt noch bei Indoor-Events genauso wie in den Umkleideräumen im ganzen Land.

Die Regeln gelten nach der offiziellen Veröffentlichung der Umgangsverordnung durch die Landesregierung ab dem 16. Juni 2021, vorerst bis zum 13. Juli 2021.  

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