Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2017 auf 8,84€

von LPBB

Die Bundesregierung hat der Mindestlohnanpassungsverordnung zugestimmt und damit den Vorschlag der Mindestlohnkomission beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn um 0,34€ zu erhöhen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt damit ab dem 01. Januar 2017 8,84€ brutto/Stunde.

Die Überprüfung des gesetzlichen Mindestlohns alle zwei Jahre ist nach dem Mindestlohngesetz vorgeschrieben. Die Mindestllohnekommission orientiert sich bei der Festsetzung nachlaufend an den Tarifentwicklungen.

Der Mindestentgelttarifvertag für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau regelt, abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn, bis zum 31. Dezember 2017 das Mindestentgelt in unserer Branche. Danach beträgt der Mindestlohn ab dem 01.01.2017 8,60 € brutto/Stunde und für November/Dezember 2017 9,10€ brutto /Stunde. Somit gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8.84€ brutto /Stunde für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau ab dem 01. Januar 2018.

Bei Fragen zum Mindestlohn und zu tariflichen Vereinbarungen wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft. Ihre Ansprechpartnerin ist Katrin Brösicke (broesicke@lbv-brandenburg.de).

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