Erinnerung: Bis 31.10. Antrag für Kaderberufung einreichen!

von LPBB

Neues Antragsverfahren für die Berufungen in den Landeskader (Jugend und Erwachsene) sowie in die Fördergruppen 2019 in den olympischen Disziplinen (Dressur, Springen, Vielseitigkeit)

Für die Berufung in den Landeskader (Jugend u. Erwachsene) sowie in die Fördergruppen 2019 in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit sind alle Reiterinnen und Reiter (bzw. bei Minderjährigen durch deren Erziehungsberechtigte) aufgefordert, einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Landeskader / die Fördergruppe an den Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg zu stellen.

Das bedeutet konkret:

Wer für das Sportjahr 2019 in den Landeskader (Jugend u. Erwachsene) bzw. in die Fördergruppen des LPBB berufen werden möchte, reicht auf dem vorgegebenen Antragsformular seine für die Kaderberufung relevanten turniersportlichen Erfolge im Zeitraum vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018 spätestens bis zum 31.10.2018 in der Geschäftsstelle des Landesverbandes ein. Die sportlichen Anforderungen/Leistungskriterien finden Sie in den Kaderrichtlinien für das Sportjahr 2019.

Folgende Altersklassen sind hierbei zu beachten:

  • Children U14 (wird im Berufungsjahr 2019 max. 14 Jahre)
  • Ponyreiter U16 (wird im Berufungsjahr 2019 max. 16 Jahre)
  • Junioren U18 (wird im Berufungsjahr 2019 max. 18 Jahre)
  • Junge Reiter U21 (wird im Berufungsjahr 2019 max. 21 Jahre)
  • Reiter Ü22 (wird im Berufungsjahr 2019 mind. 22 Jahre)

Ausnahmen:

Die aktuellen Medaillenträger der Landesmeisterschaften werden weiterhin ohne Antrag in den Landeskader des Folgejahres berufen, sofern sich die LPO-gemäße Altersklasseneinstufung für diese Reiterinnen und Reiter im Folgejahr nicht ändert. Somit ist für die Medaillenträger ohne Änderung ihrer LPO-gemäßen Altersklasseneinstufung im Berufungsjahr eine Antragstellung nicht erforderlich.

Verspätet eingereichte Anträge:

Berufungsanträge die nach dem 31.10.18 in der Geschäftsstelle eingehen, werden in Absprache mit dem jeweiligen Fachbeirat nach Möglichkeit noch für eine Berufung berücksichtigt, jedoch erfolgt die Bezuschussung dieser Reiterinnen und Reiter im Berufungsjahr nur mit 50% der möglichen Förderung.

Für die betreffenden Jugend-Reiterinnen und -Reiter kann aus organisatorischen Gründen eine Einladung und somit Teilnahme an der offiziellen Jugendkaderberufung anlässlich der HIPPOLOGICA 2019 nicht mehr gewährleistet werden.

Zum Verfahren:

Sämtliche Anträge werden in der Geschäftsstelle des Landesverbandes auf Konformität mit der jeweiligen Kaderrichtlinie überprüft. Diejenigen Reiterinnen und Reiter, die für eine Berufung in den Landeskader / die Fördergruppe in Frage kommen, werden nach Abschluss des Verfahrens bis spätestens 31.12. benachrichtigt.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

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