Erinnerung: Bis 31.10. Antrag für Kaderberufung einreichen!

von LPBB

Antragsverfahren für die Berufungen in den Landeskader (Jugend und Erwachsene) sowie in die Fördergruppen in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren

Für die Berufung in den Landeskader (Jugend u. Erwachsene) sowie in die Fördergruppen in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren muss seitens der Reiter und Fahrer bzw. bei Minderjährigen durch deren Erziehungsberechtigte bis zum 31.10.2019 ein schriftlicher Antrag auf Aufnahme in den Landeskader/die Fördergruppe an den Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg gestellt werden.

 

Das bedeutet konkret:

Wer für das Sportjahr 2020 in den Landeskader (Jugend u. Erwachsene) bzw. in die Fördergruppen des LPBB berufen werden möchte, reicht auf dem vorgegebenen Antragsformular seine für die Kaderberufung relevanten turniersportlichen Erfolge im Zeitraum vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 spätestens bis zum 31.10.2019 in der Geschäftsstelle des Landesverbandes ein. Die sportlichen Anforderungen/Leistungskriterien finden Sie in den Kaderrichtlinien für das Sportjahr 2020.

Ausnahmen:

Die aktuellen Medaillenträger der Landesmeisterschaften werden weiterhin automatisch in den Landeskader des Folgejahres berufen, sofern sich die LPO-gemäße Altersklasseneinstufung für diese Reiter und Fahrer im Folgejahr nicht ändert. Somit ist für die Medaillenträger ohne Änderung ihrer LPO-gemäßen Altersklasseneinstufung im Berufungsjahr eine Antragstellung nicht erforderlich.

 

Verspätet eingereichte Anträge:

Berufungsanträge, die nach dem 31.10.19 in der Geschäftsstelle eingehen, werden in Absprache mit dem jeweiligen Fachbeirat nach Möglichkeit noch für eine Berufung berücksichtigt, jedoch erfolgt die Bezuschussung dieser Reiterinnen und Reiter im Berufungsjahr nur mit 50% der möglichen Förderung.

Des Weiteren kann für diese Reiter und Fahrer aus organisatorischen Gründen eine Einladung und somit Teilnahme an der offiziellen Jugendkaderberufung anlässlich der HIPPOLOGICA im Januar des Berufungsjahres nicht mehr garantiert werden.

 

Zum Verfahren:

Sämtliche Anträge werden in der Geschäftsstelle des Landesverbandes auf Konformität mit der jeweiligen Kaderrichtlinie überprüft. Diejenigen Reiterinnen und Reiter, die für eine Berufung in den Landeskader / die Fördergruppe in Frage kommen, werden nach Abschluss des Verfahrens bis spätestens 31.12. benachrichtigt.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

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