Durchführung von (Mitglieder-)Versammlungen während der Corona-Pandemie – Stand 16.06.2020

von LPBB

Mit den Anpassungen der Eindämmungsverordnungen in Berlin und Brandenburg haben sich Erleichterungen bezüglich der Durchführung von z.B. Mitgliederversammlungen und/oder Gremiensitzungen ergeben:

Berlin: Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin [Stand 09.06.2020]

Für das Abhalten von Mitgliederversammlungen und/oder Gremiensitzungen gilt der § 4, Absatz 2, Ziff. 5 und 6 der Rechtsverordnung. Danach können Veranstaltungen und Zusammenkünfte im Innenraum seit dem 2. Juni 2020 mit bis zu 150 Personen und ab dem 30. Juni 2020 mit bis zu 300 Personen stattfinden. An Veranstaltungen unter freiem Himmel können seit dem 2. Juni 2020 bis zu 200 Personen, ab dem 16. Juni 2020 mit bis zu 500 Personen und ab dem 30. Juni 2020 bis zu 1.000 Personen teilnehmen.

Brandenburg: Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg [Stand 12.06.2020; Gültigkeit ab 15.06.2020]

Für das Abhalten von Mitgliederversammlungen und/oder Gremiensitzungen gilt der § 4 der Rechtsverordnung. Öffentliche und private Veranstaltungen können seit dem 15. Juni 2020 wieder mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden (siehe S. 1 der Pressemitteilung). Veranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitig Anwesenden sind durch die Großveranstaltungsverbotsverordnung bis einschließlich 31. August 2020 weiterhin untersagt (siehe S. 2 der Pressemitteilung).

Die bereits bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind dabei jederzeit einzuhalten. Auch sind weiterhin Personendaten in einer Anwesenheitsliste zum Zweck der Kontaktnachverfolgung zu erfassen und für 4 Wochen aufzubewahren. Die konkreten Abstands- und Hygieneregeln sind in der jeweiligen Landesverordnung nachzulesen.

Stetig aktuelle Informationen rund um das Thema Pferdesport während der Corona-Pandemie erhalten Sie auf unserer Sonderseite Covid-19.

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