DOSB setzt sich für Privilegierung des Kinder- und Jugendsports ein
von LPBB
[DOSB] Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) fordert die Bundespolitik auf, bei den aktuellen Beratungen das Infektionsschutzgesetz für eine bundesweite Privilegierung des Sports für Kinder und Jugendliche zu nutzen. „Die Gesellschaft insgesamt und insbesondere die Kinder und Jugendlichen müssen endlich aus der inzwischen über ein Jahr anhaltenden Bewegungslosigkeit befreit werden. Mit Hilfe der bestehenden und bewährten Konzepte des Sports sowie der vielen Engagierten vor Ort können und müssen wir nun zeitnah sicher und verantwortungsvoll wieder starten“, forderte DOSB-Präsident Alfons Hörmann in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition. Gerade der organisierte und vereinsbasierte Sport unter Anleitung bietet eine einzigartige Möglichkeit, die Gesundheit, das soziale Miteinander und das Selbstwertgefühl der jungen Menschen zu fördern. Analog zum Szenario der Schulöffnungen bis zu einer Inzidenz von 200 sollte für diese Altersgruppe daher auch in Gruppen bis 10 Personen Sport im Verein unter Einhaltung von Hygienekonzepten zugelassen sein. Dies passt systematisch auch zur bislang üblichen Festlegung, dass bei privaten Treffen mit mehreren Personen Kinder und Jugendlichen bis 14 Jahre nicht auf die maximale Personenanzahl angerechnet werden.
Eine Impfung gegen das Corona-Virus kann die zunehmende Öffnung von Angeboten, auch im Kinder- und Jugendsport, bedeuten. Daher weist der DOSB darauf hin, dass “Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen (…) tätig sind”, zur dritten Impfgruppe zählen (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV, § 4 Abs. 1 Nr. 8) und empfiehlt, die mögliche Berechtigung für eine Corona-Schutzimpfung in Impfgruppe 3 für Mitarbeiter_innen in den Kontexten von Einrichtungen der Kinder-Jugendhilfe oder von Schulen zu prüfen. Zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zählen u.a. verschiedene Einrichtungen, für die Sportverbände oder Sportvereine die Trägerschaft übernommen haben. Darunter können beispielsweise Jugendzentren, Jugendbildungsstätten und Kinder- und Jugendferienstätten oder Internate fallen (Link).
Es bleibt – trotz langsam anlaufender Impfkampagne – weiterhin viel zu tun, damit Vereine ihren Mitgliedern endlich wieder ein Sportangebot unterbreiten können. Was spräche dagegen, den Zugang zu Training und Wettkampf im Verein von der Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnelltestergebnisses oder eines bereits bestehenden Impfschutzes abhängig zu machen? Dieser Ansatz wäre auch unabhängig von der regionalen Inzidenz zu sehen. Viele Vereine zeigen bereits auf, wie ein vorbildliches Engagement auch beim Schnelltesten möglich ist und nehmen das Heft des Handelns damit einmal mehr in die Hand, während in der Politik noch debattiert wird. Lassen Sie uns alle gemeinsam „am Ball“ bleiben und weiter professionell am Re-Start von ganz SPORTDEUTSCHLAND arbeiten.