Coronavirus: Bundestag beschließt Änderungen im Vereinsrecht im Eilverfahren

von LPBB

Am 28. März 2020 sind Änderungen des BGB-Vereinsrechts in Kraft getreten, die Vereinen und Verbänden in diesem Jahr helfen sollen, Probleme in der Praxis zu meistern. Es geht dabei u.a. um die Durchführung von Mitgliederversammlungen und von Vorstandssitzungen, aber auch um die Handlungsfähigkeit des Vorstands.

Die Gesetzesänderungen sind zum Selbstkostenpreis kompakt zusammengestellt, erläutert und kommentiert durch den Vereinsrechtler und Referenten der Führungsakademie und einiger Landessportbünde, Stefan Wagner. Bei Bedarf senden Sie bitte eine E-Mail an StefanHHWagner@gmx.de.

Auch die Führungs-Akademie des DOSB arbeitet mit Hochdruck an einer Broschüre zur Vereinsarbeit in Zeiten der Corona-Krise.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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