Corona-Regeln in Berlin: Konkretisierung der Testpflicht für Trainer_innen und Übungsleitenden – [Update] Stand 4. Mai 2021

von LPBB

[LSB Berlin] Trainer_innen und Übungsleitende müssen infolge der „Bundes-Notbremse“ auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Coronatest-Ergebnis – innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung – mittels eines anerkannten Tests vorlegen. Es reicht ein zertifizierter Selbsttest, der im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt wird. Der LSB stellt in Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen ein Testprotokoll für die Protokollierung der Selbsttestungen im Sport nach dem Vier-Augen-Prinzip zur Verfügung. Die Protokollierung über das zur Verfügung gestellte Formular ist zwingend erforderlich! Folgende Hinweise dazu:

  • Die Testung kann, muss aber nicht auf der Sportanlage durchgeführt werden; möglich ist auch eine Durchführung an einem anderen Ort (z. B. zu Hause).
  • Die Durchführung des Tests darf zeitlich nicht länger als 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Sportangebotes liegen.
  • Die Bestätigung der Testung kann ausschließlich durch volljährige Personen erfolgen, die Volljährigkeit ist daher im Formular entsprechend anzukreuzen.
  • Das Formular dient ausschließlich zum Nachweis der nach § 28b Abs. 1 Nr. 6 IfSG erforderlichen Testung der Anleitungspersonen für den Kindersport in Gruppen. Eine weitere Nutzung (z. B. zum Einkaufen o. ä.) ist nicht zulässig und auch nicht möglich, da das Dokument zur Anwesenheitsdokumentation genommen wird und nach den für diese geltenden Vorschriften aufzubewahren und zu vernichten ist.
  • Es können auch Testergebnisse von offiziellen Testzentren oder Teststationen bei Anfrage vorgelegt werden.

Corona-Tests für Vereine und Verbände – „Rettungsschirm für den Sport 2021“
Der Landessportbund Berlin bietet auch weiterhin allen Vereinen und Verbänden die Möglichkeit, Corona-Selbsttests direkt über den LSB kostenfrei zu beziehen. Die vom Landessportbund ausgegebenen Selbsttests sind anerkannt und zertifiziert. Für folgende Personengruppen werden je zwei Corona-Selbsttests pro Woche durch den LSB zu Verfügung gestellt:

  • Arbeitnehmer_innen in den Vereinen und Verbänden
  • Übungsleiter_innen für Kinder und Jugendliche bis zu 12 Jahren, die aktuell draußen trainieren
  • Übungsleiter_innen für den Rehabilitationssport, die aktuell trainieren

Bitte teilen Sie dem LSB Ihren Bedarf an Corona-Selbsttests ausschließlich per E-Mail (corona-selbsttest@lsb-berlin.de) für den Monat Mai 2021 mit. Der LSB bittet nachdrücklich darum, von telefonischen Anfragen abzusehen! Alle Informationen und Details zur Beantragung finden Sie auf der Homepage des LSB. Alle Antragssteller_innen von Corona-Selbsttests werden schnellstmöglich per E-Mail benachrichtigt.

Voraussetzungen für Testbefreiung
Seit dem 1. Mai 2021 sind Menschen in einigen Fällen von der Pflicht befreit, das Testangebot wahrzunehmen, wenn sie

  • mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft sind und die finale Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt oder
  • genesen sind nach einer Infektion mit dem Coronavirus und ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion nachweisen können und die mindestens eine Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben oder
  • als genesene Personen gelten, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus nachweisen können

Selbstständige mit körperlichen Kundinnen-/Kundenkontakt sind ebenfalls dazu verpflichtet, sich mindestens zweimal pro Woche einem PoC-Test zu unterziehen. Hierzu kann das kostenlose Testangebot der Stadt Berlin genutzt werden.

Testzentren
Der Landessportbund Berlin hat gegenüber dem Berliner Senat nachdrücklich und immer wieder sehr deutlich kommuniziert, dass der Sport sich als ein Teil der Lösung versteht und vor allem geregelt und kontrolliert dafür sorgen kann, dass Auflagen eingehalten werden können. So hat der LSB Berlin auch proaktiv gegenüber dem Senat bereit erklärt, sich an der Teststrategie zu beteiligen und gegebenenfalls Testzentren bei Vereinen oder Verbänden einzurichten. Die Bitte wurde nach langem Bemühen zwar erhört, konkrete Absprachen konnten aber bislang nicht erfolgen.

Zurück