Brandenburger Landtag beschließt Änderung des Jagdrechts mit Aufnahme des Wolfsmanagements

von LPBB

Der Landtag von Brandenburg hat eine Novellierung des Jagdgesetzes beschlossen, die den Wolf ins Landesjagdrecht aufnimmt und Änderungen bei Schonzeiten und Nachtzieltechnik beinhaltet. Ministerin Hanka Mittelstädt betont, dass der Übergang des Wolfsmanagements ins Jagdrecht die Entnahme schadenstiftender Wölfe erleichtern soll, was zuvor durch artenschutzrechtliche Regelungen oft erschwert wurde.

Die Umsetzung dieses Gesetzes wird durch die Zusammenarbeit der Obersten Jagdbehörde mit lokalen Behörden unterstützt, um einen effektiven Vollzug zu gewährleisten. Geplant ist, den Wolf ab 2026 offiziell als jagdbare Tierart zu listen, wobei die Brandenburgische Wolfsverordnung bis zur bundesweiten Regelung gilt. Angestrebt wird eine Balance zwischen effektivem Herdenschutz und dem Management von Wolfspopulationen, um Nutztierschäden zu minimieren.

Die Novellierung umfasst zudem neue Regelungen für die Bejagung des Fuchses und Ausnahmen bei Schonzeiten in der Landwirtschaft.

Pressemitteilung des MLEUV

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