Brandenburger Kabinett passt SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zum 23. April 2021 an
von LPBB
Nachdem der Bund das Infektionsschutzgesetz geändert hat und die sogenannte „Bundes-Notbremse“ ab dem 24. April 2021 greift, hat das Brandenburger Kabinett die brandenburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angepasst. Hierdurch ergeben sich u. a. Änderungen für den Bereich Sport.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 gilt: „Tagsüber darf Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf Sportanlagen im Freien betrieben werden. Wichtig: In Brandenburg bleiben Indoor-Sportstätten weiter geschlossen. Ausnahmen gibt es für alle Berufs- und Leistungssportler_innen. Ausgenommen sind auch Kinder bis 14, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal fünf Kindern trainieren“ [Zitat: Pressemitteilung]. Kinder bis 14 Jahre dürfen demnach auch bei einer Inzidenz über 100 in einer Gruppe mit bis zu fünf Kindern kontaktfrei unter freiem Himmel Sport treiben.
Bitte beachten Sie: Die zuvor beschriebenen Einschränkungen gemäß „Bundes-Notbremse“ greifen erst ab einer stabilen – drei aufeinander folgenden Tagen mit – Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Maßgebend sind hier die Werte des Robert-Koch-Instituts (RKI) (Links: Übersicht | Details). Bei einem stabilen Wert unter 100 gelten die Maßnahmen so wie durch das Land Brandenburg mit der Eindämmungsverordnung bzw. durch die Landkreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügungen festgelegt. Wichtig: Das Land Brandenburg sowie die Landkreise bzw. kreisfreien Städte können strengere Regeln als das Bundes-Infektionsschutzgesetz beschließen, aber keine Lockerungen gegenüber der bundesweiten Notbremse erlassen.
Informationen zu weiteren Änderungen in anderen Bereichen finden Sie in der Pressemitteilung des Landes Brandenburg vom 23. April 2021 (PDF). Auch die Grafik: Corona-Regeln in Brandenburg ab 24. April 2021 gibt einen Gesamtüberblick zu den Änderungen.
Wie gehabt finden Sie auf unserer Covid-19-Seite unter www.lpbb.de/covid-19.html die aktuellen Rechtsverordnungen verlinkt.