Brandenburger Kabinett beschließt weitere Öffnungsschritte [KW8/2022]
von LPBB
Das Brandenburger Kabinett hat am gestrigen Dienstag die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg beschlossen, die bereits heute (23.2.2022) in Kraft trat und bis einschließlich 19. März 2022 gelten wird. Wichtigste Änderung für den Sport ab heute: Für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter gilt die 2G-Regel nur noch in geschlossenen Räumen, unter freiem Himmel gilt hier neu die 3G-Regel und es sind mehr Zuschauende zulässig. Deutlich größere Öffnungsschritte folgen dann in der kommenden Woche ab dem 4. März 2022: Ab diesem Tag ist der Sport im Freien in Brandenburg wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich; aktuell gilt hier noch die 3G-Regel. Diese wird dann nur noch für den Indoor-Sport angewendet, der aktuell noch den 2G-Restriktionen unterliegt. Außerdem fallen weitere Beschränkungen für Zuschauende. Einen Überblick der wesentlichen Änderungen in allen Bereichen gibt die Pressemittelung der Brandenburger Staatskanzlei.