Aktuelles zur Situation im Berliner Sport – Stand 31. März 2021

von LPBB

[LSB Berlin] Der Berliner Senat hat am 27. März 2021 die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin verändert, die am 31. März 2021 in Kraft getreten und hier einsehbar ist. Die geltenden Regelungen haben vorerst bis zum 24. April 2021 Gültigkeit.

Für den organisierten Sport in Berlin ergeben sich nach der Veränderung der geltenden Verordnung aktuell keine Veränderungen in Bezug auf die Regelungen. Eine der wenigen Änderungen betrifft die Testpflicht nach Paragraph 6a [Anm. LPBB: Berliner Vereine und Verbände haben die Möglichkeit, Corona-Selbsttests direkt über den LSB kostenfrei zu beziehen; Details am Ende des Volltextes]. Diese hat jedoch keine Auswirkungen auf die Sporttreibenden in Vereinen oder auf Individualsporttreibende.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsident_innen der Länder wurde der grundsätzliche Lockdown bis zum 18. April 2021 verlängert. Das Land Berlin geht einen Sonderweg und verlängert den grundsätzlichen Lockdown sogar bis zum 24. April 2021. Das vom LSB eingebrachte modularisierte Stufenmodell in Abstimmung mit den Verbänden und Vereinen ist mehrfach mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erörtert worden.

Für Kinder werden Ausnahmen beim Gruppensport im Freien gemacht. Anders als auf Bundesebene und von anderen Bundesländern beschlossen, gilt in Berlin die Ausnahmeregelung für Kinder für Sport mit bis zu 20 Personen im Freien aber nur bis einschließlich zwölf Jahre und nicht bis 14 Jahre wie in allen anderen Bundesländern. Außerdem darf eine Betreuungsperson teilnehmen. Für alle über 12-Jährigen gelten im Sport die gleichen Regeln wie bei den Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich also maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zum Sport machen treffen.

Sie erhalten hier fortlaufende Informationen zur aktuell geltenden Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin. Mittlerweile gibt es Klarstellungen und Erläuterungen zu diversen Sportbereichen, welche Sie hier täglich aktualisiert finden können.

Die Kontaktbeschränkung und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nach §2 (Absatz 4, Ziffer 8) gilt nicht für die nach dieser Verordnung zulässige Sportausübung.

Weitere Informationen des Senats finden Sie in den Erläuterungen zur erlaubten Sportausübung [Stand 31.3.2021]. Weiterführende Informationen für Gewerbetreibende finden Sie hier.

Alle Regelungen den Sport betreffend sind unter § 19 „Sportausübung“ zusammengefasst.

Details zur Testpflicht nach § 6a und Unterstützung durch den LSB Berlin

§ 6a Testpflicht
(1) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, einschließlich solchen zur Selbstanwendung unter Aufsicht, zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren.

Der LSB Berlin bietet allen Berliner Vereinen und Verbänden die Möglichkeit, Corona-Selbsttests direkt über den LSB Berlin kostenfrei zu beziehen.

Für folgende Personengruppen werden die Corona-Selbsttests durch den LSB Berlin zu Verfügung gestellt:

  1. Arbeitnehmer_innen in den Vereinen und Verbänden (2 Tests pro Woche)
  2. Übungsleiter_innen für Kinder und Jugendliche bis zu 12 Jahren, die aktuell draußen trainieren (2 Tests pro Woche)
  3. Übungsleiter_innen für den Rehabilitationssport, die aktuell trainieren (2 Tests pro Woche)

Bitte teilen Sie Ihren Bedarf an Corona-Selbsttests per E-Mail an corona-selbsttest@lsb-berlin.de mit diesem Formular für den Monat April 2021 mit. Eine Abholung ist ausschließlich nach Erhalt und mit Vorzeigen der Bestätigungs-E-Mail zum mitgeteilten Termin möglich!

Sie können die Corona-Schnelltests für folgende Personengruppen auch selbst beschaffen und die Kosten über das Antragsformular des Rettungsschirms an den LSB melden:

  1. Arbeitnehmer_innen in den Vereinen und Verbänden (maximal 2 Tests pro Woche)
  2. Übungsleiter_innen für Kinder und Jugendliche bis zu 12 Jahren, die aktuell draußen trainieren (maximal 2 Tests pro Woche)
  3. Übungsleiter_innen für den Rehabilitationssport, die aktuell trainieren (maximal 2 Tests pro Woche)
  4. Kadersportler_innen (Nationalkader 1 und 2) (maximal 3 Tests pro Woche)
    Hier handelt es sich um Sportler_innen, die zurzeit mit einer Ausnahmegenehmigung trainieren dürfen und die dazu gehörigen, betreuenden Trainer_innen.
  5. Bundesligamannschaften (maximal 3 Tests pro Woche)
    Hier handelt es sich um Sportler_innen, die zurzeit mit einer Ausnahmegenehmigung trainieren dürfen und die dazu gehörigen, betreuenden Trainer_innen.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zum Corona-Schnelltest-Bezug oder einer -Kostenerstattung direkt an den LSB Berlin an die E-Mail-Adresse corona-selbsttest@lsb-berlin.de!

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