Aktuelle Regelungen und Perspektiven für den Berliner Sport – Stand 19. Mai 2021

von LPBB

Die „Bundes-Notbremse“, die in Berlin seit dem 24. April 2021 aufgrund der Inzidenzwert-Überschreitung galt, wurde am heutigen Tag (19.5.2021) aufgehoben, da die Inzidenz in Berlin heute den siebten Werktag in Folge unter einem Wert von 100 liegt. Somit sind die Maßnahmen ab sofort wieder durch die Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt, die letzte Woche erneut überarbeitet wurde und heute in dieser geänderten Fassung in Kraft getreten ist.


Folgende Zusammenfassung des LSB Berlin [Stand 19.5.2021, 17:15 Uhr] zeigt die ab heute geltenden Regelungen, die von allen Berliner Sportämtern und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport inhaltlich abgestimmt wurden:

Die Sportausübung darf aufgrund des Wegfalls der Bundes-Notbremse wieder bis Mitternacht stattfinden.
Die Sportanlagen in den Bezirken werden nach den gängigen Vergabezeiten geöffnet.

Individualsport

  • Individualsport ist wieder in Gruppen bis zu höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung der Abstandsregeln ohne Altersbeschränkungen.
  • Auf den öffentlichen Sportanlagen hat der Vereinssport gegenüber dem Individualsport Vorrang. Hier bleiben die bisherigen Regelungen auf Sportplätzen (zwei Personen pro Viertelfeld mit Einhaltung des Abstands) bestehen.

Mannschaftssport im Freien

  • Erlaubt sind Trainingsgruppen mit Kindern bis einschließlich 14 Jahren in
    • zwei Gruppen von je 20 Kindern plus ein_e Trainerin/Betreuer_in (je eine Gruppe pro Halbfeld) oder
    • vier Gruppen von je 10 Kindern plus ein_e Trainerin/Betreuer_in (je eine Gruppe pro Viertelfeld), jeweils ohne Einhaltung eines Mindestabstandes. Die jeweiligen Übungsleitenden müssen einen aktuellen, negativen Coronatest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen können.

Neu ist, dass Trainingsgruppen mit Sporttreibenden älter als 14 Jahre erlaubt sind in Gruppen von bis zu 10 Personen (inklusive ein_e Trainer_in/Betreuer_in) pro Halbfeld. Achtung: Der Unterschied zu den Individualsporttreibenden ist, dass ALLE Beteiligten einen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen müssen. Dafür darf das Training dann auch ohne Einhaltung von Abstandregeln stattfinden. Hier entfällt auch die Testpflicht für die, die im Rahmen des Schulunterrichts regelmäßig getestet werden (also alle Schüler_innen bis einschließlich 18 Jahren). Für die Überprüfung der Tests, Impfungen und Genesungen sowie für die Anwesenheitsdokumentation sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.

Sportausübung indoor
Erlaubt sind..

  • ärztlich verordnetes Rehabilitations- oder Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen sowie
  • Training für Sporttreibende der Landes- und Bundeskader im Rahmen des Kadertrainings an ausgewiesenen Kaderstützpunkten. Ansonsten bleiben Sporthallen, Tanz- und Fitnessstudios weiterhin (noch) geschlossen.

Gesundheits- und Rehasport
Die Ausübung von ärztlich verordnetem Gesundheits- und Rehasport zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken ist erlaubt! Der Rehasport wird nicht von der „Bundes-Notbremse“ betroffen, sondern – da ärztlich verordnet – den medizinischen Dienstleistungen nach § 28b Abs. 1 Nr. 8 InfSchG zugerechnet.


Perspektiven weiterer Öffnungsschritte für den Berliner Sport

Die Berliner Senatskanzlei hat gute Nachrichten, was mögliche weitere Lockerungen für den Berliner Sport bei gleichbleibender oder sinkender Inzidenz angeht. Die Pressemitteilung vom 18.5.2021 gibt Auskunft zu den weiteren Öffnungsschritten ab 4. Juni sowie ab 18. Juni 2021.


Bitte beachten Sie: Es handelt sich um Pläne, die aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens (auch kurzfristig) veränderlich sind. Es bleibt daher abzuwarten, ob diese Lockerungen im Juni auch genau so umgesetzt werden.


Für den Sport ist geplant [Stand 18.5.2021], zum 4. Juni 2021

  • Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung (mit Testpflicht für Erwachsene)
  • Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen (mit Testpflicht für Erwachsene)
  • Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht
  • Wettkämpfe im Freien in kontaktfreien Sportarten mit Testpflicht
  • Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht

zu erlauben.  

Des Weiteren ist geplant [Stand 18.5.2021], zum 18. Juni 2021

  • Sport im Freien in Gruppen ohne Test
  • Wettkämpfe im Freien im allgemeinen Sportbetrieb mit Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen
  • Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung (mit Testpflicht für Erwachsene)
  • Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb ohne Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen

zu erlauben.  

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