Aktualisierte Infektionsschutzmaßnahmen- bzw. Eindämmungsverordnung ab 7. bzw. 8. März 2021

von LPBB

Die Verordnungen der Länder Berlin und Brandenburg wurden in Richtung der Öffnungsperspektive [Bund-Länder-Beschluss Öffnungsperspektive] überarbeitet.

Im Land Berlin gilt seit dem 7. März 2021 diese aktualisierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. § 19 enthält die Bestimmungen zur Sportausübung in Berlin. Die Pressemitteilung zur überarbeiteten Berliner Verordnung gibt einen Überblick über die zentralen Änderungen.

Im Land Brandenburg gilt ab dem 8. März 2021 diese aktualisierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. § 12 enthält die Bestimmungen zur Sportausübung in Brandenburg. Die Pressemitteilung zur überarbeiteten Brandenburger Verordnung gibt einen Überblick über die zentralen Änderungen.

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