Änderung der „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ – Erleichterungen für Kontaktsport im Land Brandenburg
von LPBB
Mit der – am 26. Juni 2020 beschlossenen und am 27. Juni 2020 in Kraft getretenen – aktualisierten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV) sind im Land Brandenburg Lockerungen für alle Vereins- und Freizeitsportler/innen eingetreten: Es entfällt in Brandenburg das Abstandsgebot für Mannschafts- und andere Kontaktsportarten unter freiem Himmel – auch für Erwachsene. Im Innenbereich gilt weiterhin die Regel, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu halten.
Nachzulesen ist dies unter § 9 der Rechtsverordnung sowie in der Pressemitteilung vom 26.06.2020 des Regierungssprechers Florian Engels.
Bitte beachten Sie, dass diese Lockerung nicht für das Land Berlin gilt. In der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung steht unter § 5 (7), dass der Sport kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen zu erfolgen hat (Ausnahmen gemäß § 1 (3)).