Umgang mit dem Coronavirus und Veranstaltungen – Empfehlung der FN vom 13.03.2020

von LPBB

Wer entscheidet, ob eine Pferdesport-Veranstaltung in Deutschland stattfinden darf oder nicht?

[fn-press] Massenveranstaltungen können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten, schreibt das Robert-Koch-Institut. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

FN und DOKR haben alle Eigenveranstaltungen bis zum 30. April 2020 abgesagt. Dazu gehören zum Beispiel alle Trainings- und Sichtungsmaßnahmen, Konferenzen und Tagungen sowie der Parlamentarische Abend in Berlin. Die FN empfiehlt allen Veranstaltern in Eigenverantwortung darüber zu entscheiden, ob ihre Veranstaltung wirklich stattfinden soll.

Seuchenbekämpfung ist eine staatliche Angelegenheit. Wie aktuell zu beobachten, können die zuständigen Behörden die Bewegungsfreiheit von Personen einschränken und einzelne Einrichtungen oder ganze Ortschaften unter Quarantäne stellen. Im Fall der Fälle können die zuständigen Behörden Veranstaltungen aller Art untersagen oder mit Auflagen belegen. Zuständige Behörden sind in diesem Fall die örtlichen Gesundheitsämter. Sie unterstehen den Weisungen der Gesundheitsbehörden der Länder sowie dem Bundesministerium für Gesundheit. Veranstaltern, die Turniere ausrichten und Gäste aus Risikogebieten erwarten, empfehlen wir, frühzeitig mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Diese Kontaktaufnahme sollte im Vorfeld der Anreise der Teilnehmer geschehen. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Landkreises, in dem die Veranstaltung stattfindet. Die Ämter halten zum Teil auch spezifische Informationen zu den einzelnen Landkreisen bereit. Über diesen Link kann das zuständige Gesundheitsamt per Postleitzahl ermittelt werden.

Ob und wo Turniere abgesagt werden müssen, ist dem FN-Nennungssystem NEON zu entnehmen oder kann direkt bei den Veranstaltern erfragt sowie in der Termindatenbank des Landesverbandes eingesehen werden.

Die kompletten FAQ finden Sie nach wie vor hier.

 

 

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