Landesverordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus vom 17. März 2020

von LPBB

Für das Land Brandenburg:
Die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg [Stand 17.03.2020] finden Sie hier.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft“ [§10].

Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Für das Land Berlin:
Die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin [Stand 17.03.2020] finden Sie hier.
Diese Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft, sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft“; die vorherige Verordnung vom 14.03.2020 wird durch die neue Verordnung abgelöst [§14].

Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht.

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