Änderung der „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ – Erleichterungen für Kontaktsport im Land Brandenburg

von LPBB

Mit der – am 26. Juni 2020 beschlossenen und am 27. Juni 2020 in Kraft getretenen – aktualisierten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV) sind im Land Brandenburg Lockerungen für alle Vereins- und Freizeitsportler/innen eingetreten: Es entfällt in Brandenburg das Abstandsgebot für Mannschafts- und andere Kontaktsportarten unter freiem Himmel auch für Erwachsene. Im Innenbereich gilt weiterhin die Regel, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu halten.

Nachzulesen ist dies unter § 9 der Rechtsverordnung sowie in der Pressemitteilung vom 26.06.2020 des Regierungssprechers Florian Engels.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Lockerung nicht für das Land Berlin gilt. In der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung steht unter § 5 (7), dass der Sport kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen zu erfolgen hat (Ausnahmen gemäß § 1 (3)).

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