Mai 2020

von LPBB

Neue Anpassung der Eindämmungsmaßnahmenverordnung im Land Berlin

[Presse- und Informationsamt des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe)]

Auszug:

„Fitnessstudios und ähnliche Unternehmen, gewerbliche Sportanlagen, sportbezogene gewerbliche Freizeitangebote, gewerbliche Tanz- und Ballettschulen sowie gewerbliche Bildungsangebote, die das gemeinsame Sporttreiben beinhalten (private Sportschulen), dürfen unter Einhaltung festgesetzter Regeln ab 02.06.2020 geöffnet werden. Unter anderem muss die Sportausübung kontaktfrei und unter Einhaltung eines Mindestabstands von 3 Metern erfolgen. Regelmäßige und angemessene Lüftung aller Räume ist zu gewährleisten. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) unter Gewährleistung des Mindestabstands.“


Sie finden diesen Auszug in der Pressemitteilung vom 29. Mai 2020:Neue Schritte im Umgang mit Corona in Berlin: Fitnessstudios und Schankwirtschaft können ab 02.06. öffnen

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Mitgliederversammlung und Vorstandsarbeit 2020/2021

Am 27.3.2020 beschloss der Bundestag das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie“. Hier sind unter anderem einige Aspekte im Zusammenhang mit dem Vereinsrecht geregelt. [Update:] Die Ausnahmeregelungen gelten verlängert bis zum 31.12.2021.

Im Folgenden finden Sie Hinweise, was Vereine gemäß diesem Gesatz hinsichtlich ihrer Mitgliederversammlungen, der Amtszeit des Vorstands und eines etwaigen Erlasses oder einer Reduzierung von Mitgliedsbeiträgen beachten müssen.

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Lockerungen für das Sportland Brandenburg ab heute (28. Mai 2020)

In Brandenburg ist ab heute zum einen die Nutzung der Reithallen auch für Unterricht und Training gestattet, was unter § 6 (1) der aktuellen Rechtsverordnung für das Land Brandenburg nachzulesen ist. Zum anderen ist wieder theoretischer Unterricht auch in geschlossenen Räumen erlaubt, was sich aus § 5 (4) Nr. 10 und Nr. 15 ergibt.
Voraussetzung ist hierfür weiterhin die Einhaltung der Abstands- sowie Hygieneregeln. Die/Der jeweilige Betreiber/in hat insbesondere bei der Nutzung geschlossener Räume auf das erhöhte Ansteckungsrisiko (siehe § 6 (5)) hinzuweisen, welches durch ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept bestmöglich minimiert werden muss.

Bitte beachten Sie, dass diese Lockerungen für das Land Brandenburg gelten. In der aktuellen Rechtsverordnung für das Land Berlin sind diesbezüglich bisher keine Lockerungen erlassen worden.

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Neue Anpassung der Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg

[Staatskanzlei des Landes Brandenburg/Regierungssprecher Florian Engels]

Auszug:

Ab Donnerstag, 28. Mai
· Dürfen nunmehr auch öffentliche und private Indoor-Sportanlagen, insbesondere Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen und Tanzstudios grundsätzlich wieder öffnen.
[…]
· Die Betreiber haben dazu Hygienekonzepte zu erstellen, die folgende Merkmale erfüllen müssen: das allgemeine Abstandsgebot muss gewährleistet sein, etwa durch Steuerung und Beschränkung des Zutritts und der Nutzung von Geräten; der Sport darf nur kontaktfrei (außer bei Teilnehmenden aus demselben Haushalt/Lebenspartner); geeignete Desinfektionsmaßnahmen müssen regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere in Sammelumkleiden und Sanitäreinrichtungen; die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden zum Zweck einer möglichen Infektionsnachverfolgung erhoben; ein mindestens stündliches Lüften wird eingehalten.“


Sie finden diesen Auszug auf Seite 3 der Pressemitteilung vom 26. Mai 2020:Neue Anpassung der Eindämmungsverordnung: Erleichterungen für Kulturangebote, private Feiern, Bäderbetrieb und weitere Sportmöglichkeiten

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Ausbilder-Webinar: „Die Losgelassenheit - Fundament der Ausbildung für Reiter und Pferd“ am 3. Juni 2020

Der Losgelassenheit von Reiter und Pferd kommt in der Ausbildung ein besonders hoher Stellenwert zu. Eine doppelte, komplexe Aufgabe, die den Ausbilder täglich fordert. Wie kann der Ausbilder diese Aufgabenstellung für zwei Lebewesen mit so unterschiedlichen Bewegungsabläufen gleichzeitig angehen? Auf diese und weitere Fragestellungen geht Reitmeister Martin Plewa im Ausbilder-Webinar am kommenden Mittwoch – 03. Juni 2020, 20:00 Uhr-21:30 Uhr – ein und erläutert dabei sowohl die Bedeutung der Losgelassenheit als auch die sinnvolle und systematische Gestaltung der lösenden Arbeit für Reiter und Pferd. Der virtuelle Seminarraum steht allen Interessierten offen, jedoch ist eine Anmeldung bis zum 02.06.2020 notwendig (Gebühren: PM 0€, Nicht-PM 10€). Das Webinar wird mit 2 Lerneinheiten (Profil 4) zur Trainerlizenz-Verlängerung anerkannt.

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Rundfunk-Beitrag: Freistellung für Vereine möglich

[LSB Brandenburg] Den Vereinen im Sportland könnten demnächst weitere finanzielle Erleichterungen in der Corona-Krise winken: So könnten unter bestimmten Voraussetzungen Einrichtungen des Gemeinwohls, dazu gehören auch Sportvereine, wegen der Corona-Pandemie eine Freistellung von der Rundfunk-Beitragspflicht beantragen.

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FN-Ausbilder-Webinar: „Die Natur des Pferdes“ am 26. Mai 2020

Geringe oder gar keine Grundkenntnisse über das Wesen der Pferde führen in der Kommunikation mit dem Pferd – sei es beim Reiten, beim Führen, beim Versorgen oder Verladen – immer wieder zu Missverständnissen und Problemen. In diesem Webinar – am Dienstag, den 26. Mai 2020, von 20:00 bis 21:30 Uhr – gibt Reitmeister Martin Plewa viele praktische Tipps für diese Wissensvermittlung vom Ausbilder an den Reitschüler. Der virtuelle Seminarraum steht allen Interessierten offen, jedoch ist bis zum 25.05.2020 eine Anmeldung notwendig (Gebühren: PM 0€, Nicht-PM 10€). Das Webinar wird mit 2 Lerneinheiten (Profil 4) zur Trainerlizenz-Verlängerung anerkannt.

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Ausschreibung „Sportlichste Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg“ 2020

Bewerbungsschluss: 31. Mai 2020

Der Kern des Sports liegt in den Städten und Gemeinden - Kommunen sind wichtige Förderer des Vereinssports. Mit dem Auszeichnungswettbewerb „Sportlichste Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg“ unterstützen das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) und der Städte- und Gemeindebund Brandenburg eine zukunftsfähige Partnerschaft zwischen Sport und Kommune. Details zur Teilnahme und Prämierung finden Sie hier. Eine Bewerbung ist bis zum 31. Mai 2020 mit dem Bewerbungsbogen nebst Anlagen an Nadine.Haase@mbjs.brandenburg.de zu richten.

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Klarstellung zu weiterhin gültigen Beschränkungen durch die Coronavirus-Eindämmungsverordnungen

Zum 15. Mai 2020 wurden Lockerungen gegenüber den bisherigen Eindämmungsverordnungen beschlossen, u. a. die Erlaubnis zur Nutzung von Sport- und Freizeitstätten für den Übungs- und Lehrbetrieb im Breiten-, Freizeit- und Amateursport. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Lockerungen keineswegs die sonstigen Auflagen und Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus aufheben. Nach wie vor sind das allgemeine Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen und die Hygieneregeln zu jeder Zeit einzuhalten. Dies gilt selbstverständlich auch auf jedem Pferdehof, in jedem Pferdepensionsbetrieb, auf jeder Pferdesportanlage und auf jeder sonstigen Fläche der Pferdeunterbringung. Die Betreiber/innen dieser Höfe, Anlagen und Betriebe sind nach wie vor für das Hygiene- und Infektionsschutzmanagement verantwortlich. Sie sind weiterhin angehalten, die Gesamtanzahl der Personen auf ihrem Hof/Betrieb zu begrenzen und die Anwesenheit (Personen und Zeiträume) nachvollziehbar zu dokumentieren. Unter der Frage „Was müssen Vereine und Betriebe beachten?“ sind hier wichtige Eckpunkte für einen Hygiene- und Infektionsschutz-Plan zu finden, den jede/r Betreiber/in individuell an die Gegebenheiten ihres/seines Hofes anpasst erstellen und einhalten muss.

Die Gesundheits- sowie Ordnungsämter der Landkreise sind nach wie vor in der Pflicht, die Einhaltung der Eindämmungsverordnung zu prüfen, und sind befugt, strengere Auflagen zu erheben, wenn die Rechtsverordnung (des Landes Berlin bzw. Brandenburg) nicht ausreichend beachtet und umgesetzt wird.

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Tierzuchtreport Brandenburg 2019 veröffentlicht

Der Tierzuchtreport des Landes Brandenburg Berichtsjahr 2019 erscheint ausschließlich als Onlineversion. Die hier zum Download bereitstehende Broschüre gibt unter anderem Auskunft über die Entwicklung der Tierbestände, aktuelle Ergebnisse aus den Leistungsprüfungen und den Zuchtwertschätzungen sowie zu den erfolgreichsten Züchtern aus nationalen und Brandenburger Leistungsvergleichen.

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Turniersport und Wettbewerbe unter freiem Himmel im Land Brandenburg nicht mehr untersagt

Nach Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist es in Brandenburg ab heute, 15.05.2020, wieder möglich, Pferdesportveranstaltungen unter strenger Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandregelungen wieder durchzuführen.

Hier finden Sie die Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme der Durchführung von Pferdesport-Turnierveranstaltungen im Freien (Reiten, Fahren und Voltigieren) des Landesverbandes und der FN.

Im Land Berlin ist wie bereits verkündet „der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten im Freien […] ab dem 25. Mai 2020 wieder zulässig“.


Update vom 27.05.2020: Die aktualisierten Turniersport-Handlungsempfehlungen vom 27.05.2020 finden Sie hier.
Auf der Covid-19-Seite unter Downloads wird stets die aktuellste Version zur Verfügung gestellt.

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Staatssekretär Dzembritzki bestätigt Handlungsempfehlungen für das Land Berlin

Folgende Bestätigung für den Übungs- und Lehrbetrieb im Breiten-, Freizeit- und Amateursport auf Pferdesportanlagen ist mit dem heutigen Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin erfolgt:

Auszug:

„Gemäß § 7 Absatz 2 SARS-CoV-2-EindV ist ab dem 15. Mai 2020 der Übungs- und Lehrbetrieb der Sportorganisationen auf Sportanlagen im Freien unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen ist durchgehend sichergestellt,

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Aktuelle Bestimmungen zur Eindämmung des Coronavirus – Stand 12.05.2020

Ab Freitag, den 15. Mai 2020, wird – ausschließlich im Freien – die Nutzung der Sportanlagen und das Unterrichten bzw. Training einzeln sowie in kleinen Gruppen wieder erlaubt sein. 

Konkret bedeutet das ab dem 15. Mai für den Pferdesport in Berlin und Brandenburg:

  • Die Außen-Sportanlagen können wieder öffnen.
  • Der Trainingsbetrieb (ohne Wettkämpfe) und der Unterricht können – ausschließlich im Freien – wieder aufgenommen werden.
  • Das Training erfolgt kontaktlos, unter Berücksichtigung der Abstands- sowie Hygieneregeln einzeln und in kleineren Gruppen.

 

Bitte beachten Sie folgende unterschiedlichen Regelungen in den Ländern:
1. Gruppengröße:
· Im Land Berlin gelten als kleine (Trainings-)Gruppe „höchstens acht Personen“ (einschließlich TrainerInnen, Betreuenden etc.).
· Für das Land Brandenburg wurde dies nicht konkret benannt.

2. Wettkampfbetrieb / Turniere / Reiter-/Fahrertage:
· Im Land Berlin ist „auch der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten im Freien […] ab dem 25. Mai 2020 wieder zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet“.
· Für das Land Brandenburg ist der Wettkampfbetrieb bisher nicht in Aussicht gestellt.

3. Kadertraining:
· Im Land Berlin ist das Kadertraining der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes- und Olympiastützpunkten zur Wettkampfsvorbereitung ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung der für Sport zuständigen Senatsverwaltung zulässig.
· Im Land Brandenburg ist für BerufssportlerInnen sowie KaderathletInnen der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist das Training grundsätzlich erlaubt.

 

Die Handlungsempfehlung für die Wiederaufnahme des Trainings und Unterrichts finden Sie hier. Gesonderte Handlungsempfehlungen zu weiteren Bereichen werden wir in Kürze veröffentlichen.

 

Bitte beachten Sie nach wie vor die jeweilige Rechtsverordnung Ihres Bundeslandes.
Für das Land Berlin finden Sie die aktuelle Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin [Stand 07.05.2020] hier. Der Paragraph 7 enthält die Beschränkungen bzw. Lockerungen zum Sportbetrieb im Land Berlin.
Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung zum Sportbetrieb veröffentlicht.

Für das Land Brandenburg finden Sie die aktuelle Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg [Stand 08.05.2020] hier. Der Paragraph 6 enthält die Beschränkungen bzw. Lockerungen zum Sportbetrieb im Land Brandenburg.
Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht.

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NEWS Update: Pferdesport in der Corona-Zeit

Update 07.05.2020
zu den geltenden Eindämmungsverordnungen im Sport in den Ländern Berlin und Brandenburg

In der Videokonferenz der Bundesregierung mit den 16 Ministerpräsidenten am 06.05.20 wurden aufgrund des aktuell moderaten Infektionsgeschehens Lockerungen der bestehenden Anti-Corona-Auflagen vereinbart und ein Fahrplan für die kommenden Wochen entwickelt. Ministerpräsident Woidke (Brandenburg) warnt allerdings vor einem trügerischen Sicherheitsgefühl: „Ich freue mich, dass weitere Erleichterungen möglich sind. Aber: Die Pandemie ist nicht vorbei.  Die relativ gute Entwicklung darf uns darüber nicht täuschen. Und: Weiterhin Abstand zu halten, bleibt das A und O."

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LPBB-Präsidium bedauert, die Absage der Landesmeisterschaften 2020 beschließen zu müssen

Nach intensiven Gesprächen in den letzten Wochen und Tagen im Präsidium des LPBB, der LPBB-Geschäftsführung mit VeranstalterInnen der diesjährigen Landesmeisterschaften sowie den VertreterInnen der Fachbeiräte und der LandestrainerInnen in den verschiedenen Disziplinen, ist unter Beachtung der derzeitigen sowie der mittelfristig zu erwartenden Corona-Verordnungen hinsichtlich des Wiedereinstiegs in einen normalen Sportbetrieb (Training und Wettkampf) nicht davon auszugehen, dass die Landesmeisterschaften Berlin-Brandenburg als Wettkampfhöhepunkte mit besonderen sportlichen Anforderungen an ReiterInnen, FahrerInnen und VoltigiererInnen sowie an unsere Sportpartner Pferde durchführbar sind.

Das Präsidium des LPBB hat daher unter dem Leitsatz „Besser keine als schlechte Landesmeisterschaften“ am 04.05.2020 den Mehrheits-Beschluss gefasst, sämtliche Landesmeisterschaften im LPBB 2020 für alle Disziplinen Corona-bedingt auszusetzen und somit abzusagen.

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