Update der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Situation in Sporthallen im Land Berlin

von LPBB

Grundsätzlich ist das Sporttreiben in allen gedeckten Sporthallen verboten. Für den Pferdesport gibt es eine Ausnahme, um dem Tierschutz Rechnung zu tragen. In einer Halle darf sich gleichzeitig pro 200 m² ein Reiter_In-Pferd-Paar aufhalten. Zusätzlich darf eine Person „am Boden“ in der Halle sein.  Diese Person kann eine Reitlehrerin/ein Reitlehrer sein und sollte mindestens die Aufsicht führen und die Ordnung sicherstellen. Wenn sich mehrere Aufsichtspersonen in der Halle aufhalten, wird die Anzahl der Reiter_in-Pferd-Paare entsprechend reduziert.

Zurück