Unterschutzstellung Schutzwald „Himmelpforter Heide“

von LPBB

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) als oberste Forstbehörde beabsichtigt, das oben genannte geschützte Waldgebiet in einem förmlichen Verfahren gemäß § 12 LWaldG durch den Erlass einer Verordnung festzusetzen. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg wurde von der obersten Forstbehörde mit der Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange beauftragt und hat den LSB über die Unterschutzstellung entsprechend informiert.

Sollten aus Ihrer Sicht Bedenken gegen die Unterschutzstellung bestehen, melden Sie diese bitte fristgerecht beim Landesbetrieb Forst an bzw. informieren Sie uns rechtzeitig damit der LSB Stellung dazu beziehen kann. Der Landesbetrieb Forst hat als Endabgabetermin von Stellungnahmen den 29.04.2016 benannt.

Nähere Informationen erhalten Sie im Anschreiben des MLUL und im Verordnungsentwurf.

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