Sportversicherung auch während Corona-Shutdown gewährleistet

von LPBB

Anders ist derzeit normal: Die Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sorgen in der Gesellschaft und damit auch im Sportland für ein Alltagsbild, das vor wenigen Wochen noch undenkbar gewesen wäre. Verwaiste Hallen und Sportplätze da, wo sonst das pralle Sportleben tobt, leere Ergebnislisten, wo normalerweise Siege, Niederlagen und Rekorde für Aufsehen sorgen. Doch all diesen Veränderungen zum Trotz gibt es noch einige Konstante, die weiterhin im Sportland gelten. So wie der Sportversicherungsvertrag für die Aktiven und Vereine des Landes, der auch spezielle Corona-Aktivitäten des Vereins absichert. So sind Veranstaltungen und Unternehmungen eines Vereins, die gemeinsam mit anderen, nicht kommerziellen Verbänden und Vereinen sowie dem Bund, Land oder einer Kommune durchgeführt werden und im Rahmen der Corona-Verordnungen erlaubt sind, über den Sportversicherungsvertrag mitversichert. Wenn Vereine im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für Mitglieder organisieren, die zur Risikogruppe gehören, wird hierbei Solidarität gezeigt, die ebenfalls über den Sportversicherungsvertrag versichert ist. Zudem sind organisatorische Zusammenkünfte über digitalen Medien unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z.B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung. Auch weiterhin erlaubte Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehören unter anderem die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage. Versichert sind darüber hinaus Kursprogramme per Videotelefonie und Streaming-Angebote der Vereine, um den Sportbetrieb gezielt unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Vereinsmitglieder versichert.

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