Neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ ab dem 15. Juni 2020

von LPBB

[Staatskanzlei des Landes Brandenburg/Regierungssprecher Florian Engels]
Neue Corona-Verordnung im Land Brandenburg: Nur noch wenige Einschränkungen / Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter

Auszug:

„Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus: Bis auf wenige konkrete Einschränkungen ist vieles wieder erlaubt. Das Kabinett hat [am 12.06.2020] dazu die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ beschlossen. Sie tritt am Montag, 15. Juni, in Kraft und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiterhin generell eingehalten werden.“
[...]
„Sport in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist grundsätzlich erlaubt. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen auf der Grundlage von Hygienekonzepten die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts sicherstellen. Außerdem müssen regelmäßig die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen erfolgen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten. Beim Sport in geschlossenen Räumen muss zusätzlich für eine ausreichende Raumlüftung gesorgt und müssen Personendaten in einer Anwesenheitsliste zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden.

In allen Fällen muss die Sportausübung kontaktfrei erfolgen (ausgenommen sind die Personen, für die das Abstandsgebot nicht gilt, zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts sowie Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht). [...]

Der Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams und der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- und Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, kann durchgeführt werden.“

Sie finden die vollständige Pressemitteilung hier als PDF.
Bitte beachten Sie zudem die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“.

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