Neue Anpassung der Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 9. Juni 2020

von LPBB

Im Land Berlin ist zum 10. Juni 2020 die zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Die für den Sportbereich relevanten Paragraphen in der aktuell geltenden Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin sind:
§4 Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen (hier: Absatz 2, Ziff. 5 und 6),
§5 Besondere Arten von Gewerbebetrieben, Kultur und besondere Hygieneregeln (hier: Absatz 13) und
§7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb.

Hinweis für Vereine: Für das Abhalten von Mitgliederversammlungen und/oder Gremiensitzungen gilt der § 4, Absatz 2, Ziff. 5 und 6 der Rechtsverordnung. Danach können Veranstaltungen und Zusammenkünfte im Innenraum seit dem 2. Juni 2020 mit bis zu 150 Personen und ab dem 30. Juni 2020 mit bis zu 300 Personen stattfinden. An Veranstaltungen unter freiem Himmel können seit dem 2. Juni 2020 bis zu 200 Personen, ab dem 16. Juni 2020 mit bis zu 500 Personen und ab dem 30. Juni 2020 bis zu 1.000 Personen teilnehmen.

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