Lockerungen für das Sportland Brandenburg ab heute (28. Mai 2020)

von LPBB

In Brandenburg ist ab heute zum einen die Nutzung der Reithallen auch für Unterricht und Training gestattet, was unter § 6 (1) der aktuellen Rechtsverordnung für das Land Brandenburg nachzulesen ist. Zum anderen ist wieder theoretischer Unterricht auch in geschlossenen Räumen erlaubt, was sich aus § 5 (4) Nr. 10 und Nr. 15 ergibt.
Voraussetzung ist hierfür weiterhin die Einhaltung der Abstands- sowie Hygieneregeln. Die/Der jeweilige Betreiber/in hat insbesondere bei der Nutzung geschlossener Räume auf das erhöhte Ansteckungsrisiko (siehe § 6 (5)) hinzuweisen, welches durch ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept bestmöglich minimiert werden muss.

Bitte beachten Sie, dass diese Lockerungen für das Land Brandenburg gelten. In der aktuellen Rechtsverordnung für das Land Berlin sind diesbezüglich bisher keine Lockerungen erlassen worden.

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