Klärung widersprüchlicher Informationen zu Corona-Beschränkungen bzw. -Lockerungen für Sportland Brandenburg

von LPBB

[LSB Brandenburg] Das Land Brandenburg hat am vergangenen Freitag (17.4.2020) erste Beschränkungen im Kampf gegen die Corona-Epidemie gelockert, die seit dem 20.4.2020 schrittweise in Kraft treten. Die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg finden Sie hier. Diese Lockerungen betreffen den organisierten Sport bisher aber nur geringfügig. Das heißt: Es bleibt vorerst fast alles beim Status quo. Unsicherheiten von Sportvereinen, Landesfachverbänden sowie Kreis- und Stadtsportbünden, wie die zum Teils abweichenden Veröffentlichungen der Landesinstitutionen zu interpretieren sind, konnten der Landessportbund und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am gestrigen Montag gemeinsam klären.

Demnach bleiben die bisherigen Verbote bestehen. Der Sportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios und Tanzstudios untersagt. Ausnahmen von der Untersagung können in begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamts zugelassen werden. Diese Genehmigungen sind auch für das Sporttreiben allein oder zu zweit auf einem Vereinsgelände notwendig.

Wer über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verfügt, muss selbstverständlich die bekannten Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen einhalten. Die Verantwortung für deren Umsetzung trägt allein der Sportverein. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Sport und Bewegung an der frischen Luft bleibt dagegen weiterhin erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Menschen, die nicht in einem Hausstand leben, eingehalten wird.

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