Brandenburger Landesregierung passt die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zum 22. März 2021 an

von LPBB

[Staatskanzlei des Landes Brandenburg/Regierungssprecher Florian Engels]

Für Brandenburgs Kreise und kreisfreie Städte gilt ab Montag (22.3.2021) eine verschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Sobald dort [laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit] der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden. Dies hat das Brandenburger Kabinett am 18.3.2021 nachmittags in einer informellen Sitzung vereinbart. Damit wird in betroffenen Kommunen der dritte Öffnungsschritt gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März (PDF) zurückgenommen. Konkret bedeutet das für den Sport in betroffenen Kreisen / kreisfreien Städten: Kindersport in Gruppen wird vollständig untersagt und Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt. [Anmerk. des LPBB: Die weiteren, nicht sportbezogenen Anpassungen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung und der in den nächsten Tagen erscheinenden Änderungsverordnung.]
Die aktualisierte Eindämmungsverordnung, die heute vom Kabinett beschlossen wird, gilt ab Montag, 22. März 2021, 00.00 Uhr.

Sie finden die vollständige Pressemitteilung hier (PDF).

Zurück