Aktuelle Bestimmungen im November 2020 zur Eindämmung des Coronavirus

von LPBB

Für das Land Brandenburg gilt die Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg [Stand 30.10.2020]. „Diese Verordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft[§25 (1)]. Zugehörige Anlage zur Verordnung ist dieser Bußgeldkatalog [Stand 30.10.2020].

Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung [PDF] veröffentlicht.


Für das Land Berlin gilt die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung [Stand 29.10.2020]. „Diese Verordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft“ [Art. 2]. Zugehörige Anlage zur Verordnung ist dieser Bußgeldkatalog [Stand 30.10.2020].

Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht.

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