Pony-Messbescheinigung

Die Verfahrensweise zur Ausstellung der Pony-Messbescheinigung läuft wie folgt:

  • Der Antragsteller erscheint nach vorheriger Anmeldung bei einem der nachstehenden Messbeauftragten. Mitzubringen sind das Pony und alle über dieses Pony verfügbaren Unterlagen.
  • Der Messbeauftragte misst und identifiziert das ihm vorgestellte Pony und händigt dem Antragsteller hierfür ein Formblatt aus.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass G-Ponys (Stockmaß 1,42 und größer) bis zum 7. Lebensjahr einmal im Jahr nachgemessen werden müssen.

Hinweis: Nur die angegebenen Messbeauftragten werden von der Landeskommission für das Messen und Identifizieren der Ponys anerkannt!

Name Adresse Telefonnummer
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt

Hauptgestüt 10a,16845 Neustadt/Dosse

033970-13201
TA Dr. Michael Köhler Tierklink Wusterhausen, Zur Dossehalle 4, 16868 Wusterhausen 033979-15551, 0172-3016702
TA Dr. Friedrich Walter Schönfelder Weg 36-46, 16321 Bernau 03338-2269
Tierärzte der Pferdeklink der FU Berlin Oertzenweg 19b, 14163 Berlin 030-83862299

Tierärztliche Gemeinschaftspraxis DVM Matthias Winter & TA Rene Polrykus

Hirtenstr. 21, 03253 Doberlug-Kirchhain 0171-6820644, 0171-1917083

TA Dr. Andreas Bockholdt

Lindenstr. 40 a, 17291 Güstrow

03984-833224 0170-9672624

DVM Matthias Winter

Hirtenstr. 21, 03253 Doberlug-Kirchhain

035361-81435 0511-2715561

Bei allen Veranstaltungen des Zuchtverbandes kann ebenfalls gemessen werden!

Zuletzt aktualisiert am 23.03.2022 von LPBB.

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