Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg e. V.

News

05.02.2009, 23:51

Befähigungsnachweis für Tiertransporte

Hintergrund ist das Ziel der EU, über Schulungen der mit Tiertransporten befassten Personen tierschutzrelevante Verbesserungen in diesem Bereich zu erreichen.

Wer benötigt einen Befähigungsnachweis?
Alle Landwirte und Tierhalter, die ihre Nutztiere über 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren. Zu den Nutztieren zählen in diesem Zusammenhang Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und teilweise Pferde.
Als Kriterium für die wirtschaftliche Tätigkeit kann die steuerliche Veranlagung z.B. für die Pferdehaltung herangezogen werden.

Für wen ist der Ergänzungslehrgang geeignet?
Für Landwirte, Pferdewirte, etc., die ihre Berufsausbildung vor dem 05. Januar 2007 abgeschlossen haben.

Für wen ist der Ergänzungslehrgang nicht ausreichend?
Für Personen, die keinen entsprechenden Berufsabschluss in den einschlägigen Berufen haben. Diese Personen benötigen in Deutschland für den Erhalt des Befähigungsnachweises für den Tiertransport einen längeren und umfangreicheren Lehrgang.

Wann wird kein Befähigungsnachweis benötigt?

o    für Tierhalter, die einen berufsqualifizierenden Abschluss als Landwirt, Pferdewirt, Tierwirt o.ä. ab 2007 erworben haben, gilt die Qualifikation mit ihrer Ausbildung als erworben.
Sie erhalten den Befähigungsnachweis mit Vorlage des Abschlusszeugnisses bei ihrem zuständigen Veterinäramt.

o    wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung handelt

o    wenn es um den Transport von Tieren unmittelbar in oder aus einer Tierarztpraxis /-klinik handelt 

o    für den Transport registrierter Pferde (Equiden mit Equidenpass), die zu Wettbewerben (z.B. Turniere), Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zuchtzwecken transportiert werden, sofern dieses nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt.

 

Wo finden Lehrgänge in Brandenburg statt?

In Brandenburg werden die Lehrgänge durch die

 

Brandenburgische Landwirtschaftsakademie (BLAk)

Seeweg 2

14554 Seddiner See

Telefon: 00 49-(0)33205-46635

Fax:00 49-(0)33205-46636

E-Mail: info.blak(at)blak-seddinersee.de

Internet: www.blak-seddinersee.de

 

angeboten. Die Anmeldung muss auch dort erfolgen.

 

 


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