Mitgliederversammlungen während der Corona-Pandemie

von LPBB

In den meisten Vereinen und Verbänden stehen die Mitgliederversammlungen an und damit viele Vereinsvorstände vor einigen Fragen und Entscheidungen. Ob und in welcher Form kann, darf oder muss diese während der Corona-Pandemie abgehalten werden? Unter welchen Voraussetzungen kann die Mitgliederversammlung virtuell abgehalten werden, wenn aufgrund von Corona eine physische Versammlung nicht möglich oder nicht erwünscht ist? Welche Möglichkeiten zur schriftlichen Stimmabgabe gibt es als Alternative zu virtuellen Mitgliederversammlungen?
➡️ Da die Bundesregierung die März 2020 erlassenen gesetzlichen Sonderregelungen des Vereinsrechts zur Durchführung einer Mitgliederversammlung bis zum 31.12.2021 verlängert hat, ist diese LPBB-Übersicht von Ende Mai 2020 weiterhin aktuell und kann bei der Orientierung helfen.
➡️ Ausführlichere Informationen unter Einbezug der aktuellen Covid-19-Infektionsschutzmaßnahmen-/-Eindämmungsverordnung sind beim LSB Berlin unter „Mitgliederversammlungen und Gremiensitzung“ und beim LSB Brandenburg unter „Sitzungen und Versammlungen“ zu finden.
➡️ Zudem bietet die DOSB-Führungsakademie am 25. Mai 2021 von 18:00 bis 20:00 Uhr einen erneuten Termin ihres Online-Seminars „Mitgliederversammlung 2021 – Rechtssichere Planung und Durchführung“ an, in dem ein Überblick über das Zusammenspiel der Regelungen der eigenen Vereinssatzung und gesetzlichen Sonderregelungen und der Handlungsbedarf für Vereine/Verbände, insbesondere für die Planung einer Mitgliederversammlung, vermittelt werden.

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