Berliner Senat beschließt erneute Anpassung der Corona-Verordnung – mögliche Lockerungen für den Sport ab 19. Mai 2021

von LPBB

Der Berliner Senat hat am 11. Mai 2021 eine erneute Änderung Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen. Am 14.05.2021 wird der Senat hinsichtlich weiterer Anpassungen der Verordnung für Öffnungsschritte wirksam ab 19. Mai und ab 21. Mai 2021 entscheiden. Die geänderte Verordnung tritt frühestens am 15. Mai 2021 in Kraft und erscheint dann hier. Die Regelungen haben ab dann vorerst bis zum 23. Mai 2021 Gültigkeit. Seit dem 24. April 2021 gelten im Land Berlin die Maßnahmen nach § 28b Abs. 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene (sog. „Bundes-Notbremse“). Aktuell sind die Sportanlagen noch nicht weiter geöffnet und ebenso wenig die Gruppengrößen erhöht. Die Inzidenz liegt heute laut RKI den zweiten Tag in Folge unter 100, so dass frühestens am 19. Mai 2021 mit einer Abkehr von der „Bundes-Notbremse“ gerechnet werden kann.

Laut Veröffentlichung des LSB Berlin [in den Corona-FAQ mit Stand 12.5.2021] könnten ab dem 19. Mai 2021 bei stabilen oder rückläufigen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 folgende gelockerte Regelungen für den Sport gelten: Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren könnte mit bis zu 20 Personen Mannschafts- und Gruppentraining, für Erwachsene Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen möglich sein.

Bitte beachten Sie hierzu, dass der Senat wie eingangs geschrieben am 14.5.2021 erneut Entscheidungen trifft und die entsprechend geänderte Verordnung erst erscheinen wird. Demnach sind abweichende Regelungen noch möglich und zudem sind alle Öffnungsschritte von der Entwicklung der Inzidenzwerte abhängig.

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