Aktuelles zur Situation im Berliner Sport – Stand 21. April 2021

von LPBB

[LSB Berlin] Der Berliner Senat hat am 13. April 2021 eine weitere Veränderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin vorgenommen, die am 17. April 2021 in Kraft getreten und hier einsehbar ist. Die geltenden Regelungen haben vorerst bis zum 9. Mai 2021 Gültigkeit.

Sportangebote im Freien in Gruppen auch für 13- und 14-Jährige werden durch die Veränderung der Verordnung wieder zugelassen. Als einziges Bundesland hatte Berlin bisher bei 12 Jahren eine Grenze gezogen.

Thomas Härtel, Präsident des Landessportbunds Berlin, sagt dazu: „Wir begrüßen die Entscheidung des Senats. Endlich gibt es eine Übereinkunft, diese Altersgruppe einzubeziehen. Sie ist durch die Pandemie besonders hart betroffen. In diesem Alter entscheiden sich Lebenswege, und wer dann dem Sport verloren geht, kommt oft nicht so schnell wieder. Umso wichtiger ist es, auch aus Gründen der Gesundheitsförderung und Gewaltprävention, Bewegung durch die Sportvereine zu anzubieten.“

Härtel hofft, dass auch der Deutsche Bundestag bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Sport in den Blick nimmt: „Wir brauchen dringend mehr Sportangebote auch bei Inzidenzen über 100 – analog zur Schule. Hier muss es Ausnahmeregelungen für den Sport geben, um die Kraft des Vereinssports für die Bekämpfung der Pandemie wirken zu lassen. Die gesundheitlichen Schäden werden sonst noch weiter zunehmen.“

Das Land Berlin verlängert den grundsätzlichen Lockdown bis zum 9. Mai 2021. Welche etwaigen Auswirkungen die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene für den Berliner Sport hat, ist noch offen, da der Bundestag und Bundesrat noch final darüber entscheiden müssen.

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