Unterschutzstellung "Naturwald Kranz'sche Buchen"

von LPBB

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) als oberste Forstbehörde beabsichtigt, das oben genannte geschützte Waldgebiet in einem förmlichen Verfahren gemäß § 12 LWaldG durch den Erlass einer Verordnung festzusetzen. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg wurde von der obersten Forstbehörde mit der Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Als betroffener Träger öffentlicher Belange informieren wir Sie hiermit gemäß §12 LWaldG i.V.m. §1 (4) WSchGV, dass Sie am Verfahren der Unterschutzstellung beteiligt sind. Sofern Sie bis zum 30.05.2016 keine Stellungsnahme abgegeben haben, geht die Leiterin der Oberförsterei davon aus, dass Ihre Belange von der beabsichtigten Unterschutzstellung nicht berührt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie im Anschreiben des MLUL, im Verordnungsentwurf und in der Kartenübersicht zur räumlichen Lage des Naturwaldes Kranz´sche Buchen.

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