Aktuelle Bestimmungen zur Eindämmung des Coronavirus – Stand 12.05.2020

von LPBB

Ab Freitag, den 15. Mai 2020, wird – ausschließlich im Freien – die Nutzung der Sportanlagen und das Unterrichten bzw. Training einzeln sowie in kleinen Gruppen wieder erlaubt sein. 

Konkret bedeutet das ab dem 15. Mai für den Pferdesport in Berlin und Brandenburg:

  • Die Außen-Sportanlagen können wieder öffnen.
  • Der Trainingsbetrieb (ohne Wettkämpfe) und der Unterricht können – ausschließlich im Freien – wieder aufgenommen werden.
  • Das Training erfolgt kontaktlos, unter Berücksichtigung der Abstands- sowie Hygieneregeln einzeln und in kleineren Gruppen.

 

Bitte beachten Sie folgende unterschiedlichen Regelungen in den Ländern:
1. Gruppengröße:
· Im Land Berlin gelten als kleine (Trainings-)Gruppe „höchstens acht Personen“ (einschließlich TrainerInnen, Betreuenden etc.).
· Für das Land Brandenburg wurde dies nicht konkret benannt.

2. Wettkampfbetrieb / Turniere / Reiter-/Fahrertage:
· Im Land Berlin ist „auch der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten im Freien […] ab dem 25. Mai 2020 wieder zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet“.
· Für das Land Brandenburg ist der Wettkampfbetrieb bisher nicht in Aussicht gestellt.

3. Kadertraining:
· Im Land Berlin ist das Kadertraining der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes- und Olympiastützpunkten zur Wettkampfsvorbereitung ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung der für Sport zuständigen Senatsverwaltung zulässig.
· Im Land Brandenburg ist für BerufssportlerInnen sowie KaderathletInnen der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist das Training grundsätzlich erlaubt.

 

Die Handlungsempfehlung für die Wiederaufnahme des Trainings und Unterrichts finden Sie hier. Gesonderte Handlungsempfehlungen zu weiteren Bereichen werden wir in Kürze veröffentlichen.

 

Bitte beachten Sie nach wie vor die jeweilige Rechtsverordnung Ihres Bundeslandes.
Für das Land Berlin finden Sie die aktuelle Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin [Stand 07.05.2020] hier. Der Paragraph 7 enthält die Beschränkungen bzw. Lockerungen zum Sportbetrieb im Land Berlin.
Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung zum Sportbetrieb veröffentlicht.

Für das Land Brandenburg finden Sie die aktuelle Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg [Stand 08.05.2020] hier. Der Paragraph 6 enthält die Beschränkungen bzw. Lockerungen zum Sportbetrieb im Land Brandenburg.
Zum Beschluss dieser Rechtsordnung wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Zurück